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(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
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Das öffentliche Tragen von Orden und Ehrenzeichen ist ja gesetzlich eigentlich auch nur erlaubt wenn man dafür eine Verleihungsurkunde oder eben eine Trageberechtigung hat. Weiss nicht jeder. Was auch nicht jeder weiss, jede Person die gebrauchte Militärklamotten der Bundeswehr kauft und diese trägt ohne die Hoheitsabzeichen von den Ärmel zu trennen oder als komplette Uniform trägt macht sich strafbar, denn hier liegt eine unbefugte Benutzung von Hoheitsabzeichen/ Uniformen vor (§132a). Aber das schreibt kein Händler dazu, weils die wenigsten selbst wissen. Ich wusste das auch nie bis ich mich mal dienstlich 1995 mit dem Thema tiefer beschäftigen musste. Man geht mit dem Thema in Deutschland kulant um und ich muss sagen mir ist kein Fall bekannt wo dieses Gesetz durchgesetzt wurde.
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