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Ich hab muslimische Vorfahren, ich wette ich bekomm keinen!
Der Verkauf von Schreckschusswaffen, auch von ehemals scharfen Waffen, ist frei für Personen ab 18. Du darfst sie auf deinem befriedetem Grund besitzen. In diesem Fall braucht man wohl eine EWB weil kein Prüfstempel drauf ist. Den kleinen Waffenschein brauchst du, wenn du eine Gas-/ Signalwaffe in der Öffentlichkeit mitführen willst. Das heißt, zugriffs- und Schussbereit bei dir trägst. Den kleinen Waffenschein kann man bei der Polizei beantragen und jeder mit sauberem Führungszeugnis bekommt diesen in der Regel auch. Sven