Dt. Indiana Jones Fan Forum



#1 14.02.2019, 12:05
IndyfanBO Abwesend
Mitglied

Avatar von IndyfanBO

Beiträge: 2.180
Dabei seit: 16.01.2006
Wohnort: -

Betreff: Indy Revolver in Bezug auf die evtl. neuen Waffengesetze
Manch einer hat es vielleicht mitbekommen, andere vielleicht nicht. Derzeit wird eine Neufassung der Waffengesetze bzw. EU-Feuerwaffenrecht geprüft. Neben einem ganzen Schwung an negativen Punkten für Jäger und Sportschützen, geht es auch dem gemeinen Sammler an den Kragen.

Hier mal ein angeführter Punkt des VDB, der mich etwas fragend zurück lies:

Dekowaffen und Vorderlader werden meldepflichtig. Das steht so in der EU-Richtlinie und erfasst auch Personengruppen, die Waffen nicht aktiv nutzen und keinerlei Bezug zum Waffenrecht haben und damit auch keinerlei "Unrechtsbewusstsein".

Was sind denn nun Dekowaffen und besteht ein Unterschied zu den in den Waffengesetzen erwähnten Anscheinswaffen?

Könnte das Konsequenzen für den Indy Revolver haben bzw. für jede andere Dekowaffe (oder Anscheinswaffe, sofern ein Unterschied besteht).

Wie steht es mit dem künftigen Erwerb... oder muss man sich prinzipiell als Requisitensammler keine Sorgen machen?

Wie weit sowas führen kann sieht man ja in Großbritannien, wo grundsätzlich alles verboten ist, was in diese Richtung geht.

Vielleicht kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen.
 

#2 14.02.2019, 13:19
IndyTom Abwesend
Mitglied

Avatar von IndyTom

Beiträge: 1.643
Dabei seit: 24.05.2009
Wohnort: -

Betreff: Re: Indy Revolver in Bezug auf die evtl. neuen Waffengesetze
Hab mich mal kurz in einem Militariaforum eingelesen und folgendes in Erfahrung bringen können:

Es wird wohl im September einen Stichtag geben ab dem die Händler solcher Waffen die Käufer in einem Handelsbuch festhalten muss.
Alle älteren Dekowaffen die also vorher gekauft wurden müssen nicht registriert werden.
Wir können also unsere Dekowaffen weiterhin behalten und müssen uns keinen großen Kopf drum machen. Zumindest hab ich das so verstanden.
Thomas
Rechtschreibfehler dürft ihr euch gerne behalten. Zwinkernder Smiley
 

#3 14.02.2019, 13:34
IndyfanBO Abwesend
Mitglied

Avatar von IndyfanBO

Beiträge: 2.180
Dabei seit: 16.01.2006
Wohnort: -

Betreff: Re: Indy Revolver in Bezug auf die evtl. neuen Waffengesetze
Ja aber was sind Dekowaffen?

Sobald ich eine Waffe in die Vitrine stelle ist es Deko. Unabhängig davon ob es eine unbrauchbar gemachte Waffe ist, ein metallbausatz oder eine Softair. Abgesehen davon, dass ich mich erkundigen muss ob ich die überhaupt in die Vitrine stellen darf oder unter Verschluss halten muss.

Was ist mit dem zukünftigen Erwerb?
 

#4 14.02.2019, 14:19
IndyTom Abwesend
Mitglied

Avatar von IndyTom

Beiträge: 1.643
Dabei seit: 24.05.2009
Wohnort: -

Betreff: Re: Indy Revolver in Bezug auf die evtl. neuen Waffengesetze
Also ich denke mal als Dekowaffen werden hier umgebaute Originale gemeint. Ob die Replicas (z.B. Denix auch darunter fallen weiß ich nicht. Kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen.)

Wie schon geschrieben muss wohl in Zukunft der Händler über die Verkauften Dekowaffen Buch führen. Also mit dem Namen und den Daten des Käufers.
Ob man dann selbst die Waffen auch noch registrieren lassen muss konnte ich nicht wirklich herauslesen.
Thomas
Rechtschreibfehler dürft ihr euch gerne behalten. Zwinkernder Smiley
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 14.02.2019, 14:20 von IndyTom.  

#5 15.02.2019, 08:07
Pascal Abwesend
Moderator

Avatar von Pascal

Beiträge: 8.858
Dabei seit: 04.03.2012
Wohnort: <Info auf Anfrage>

Betreff: Re: Indy Revolver in Bezug auf die evtl. neuen Waffengesetze
Die aktuelle deutsche Definition von "Dekowaffen" meine ich hier gefunden zu haben:

https://www.gesetze-im-internet.de/...age_1.html

Zitat von Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen:
1.4
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)
Schusswaffen sind unbrauchbar, wenn sie gemäß ihrem Waffentyp und in jedem wesentlichen Bestandteil den Maßgaben des Anhangs I Tabelle I bis III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 62), entsprechen.

vollständigerweise noch die Definition von Anscheinswaffen:

Zitat von Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen:
1.6
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Laird Dr. Pascal Ivanović Kurosawa is one of the most over-rated moderators in this forum.
aktuell page of diary in work: sign.10,page11 (No. 155 of 288)
Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert, das letzte Mal am 15.02.2019, 08:23 von Pascal.  

#6 15.02.2019, 11:03
IndyfanBO Abwesend
Mitglied

Avatar von IndyfanBO

Beiträge: 2.180
Dabei seit: 16.01.2006
Wohnort: -

Betreff: Re: Indy Revolver in Bezug auf die evtl. neuen Waffengesetze
Das hab ich mir natürlich auch durchgelesen. Ich kriege nur den Unterschied zwischen 1.4 und 1.6.3 nicht ganz hin.

Heisst das nun dass unbrauchbar gemachte Schusswaffen die als Deko dienen im selben Atemzug eine Anscheinswaffe sind? Aber Anscheinswaffen werden ja aktuell nicht erwähnt...

Das ist wieder typisch deutsche paragraphenflut... Heisst das in 1.4 können ebenfalls unbrauchbare Schusswaffen fallen, die nicht wie Schusswaffen aussehen? Und ein Revolver der wie ein Revolver aussieht und nicht mehr schussfähig ist wäre eine deko- sowie Anscheinswaffe?

Alles etwas wirr...
 

#7 15.02.2019, 11:41
Pascal Abwesend
Moderator

Avatar von Pascal

Beiträge: 8.858
Dabei seit: 04.03.2012
Wohnort: <Info auf Anfrage>

Betreff: Re: Indy Revolver in Bezug auf die evtl. neuen Waffengesetze
Zitat von IndyfanBO:
Heisst das nun dass unbrauchbar gemachte Schusswaffen die als Deko dienen im selben Atemzug eine Anscheinswaffe sind?

ja, sie sind beides

Zitat von IndyfanBO:
Aber Anscheinswaffen werden ja aktuell nicht erwähnt...

...aber Deko-Waffen

Zitat von IndyfanBO:
Heisst das in 1.4 können ebenfalls unbrauchbare Schusswaffen fallen, die nicht wie Schusswaffen aussehen?

bei 1.4 ist das Aussehen irrelevant

Zitat von IndyfanBO:
Und ein Revolver der wie ein Revolver aussieht und nicht mehr schussfähig ist wäre eine deko- sowie Anscheinswaffe?

ja, er ist beides
Laird Dr. Pascal Ivanović Kurosawa is one of the most over-rated moderators in this forum.
aktuell page of diary in work: sign.10,page11 (No. 155 of 288)
 

Seiten (1): 1


Alle Zeitangaben in GMT +01:00. Aktuelle Uhrzeit: 19:43.