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#1 15.11.2007, 23:07
Caitlin Abwesend
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Betreff: Webley - Waffengesetz ?
Wie ist das denn eigentlich, wenn man so eine Replica-Waffe besitzt. Fällt die unter dem Waffenschutzgesetz oder wie das Ding heißt? Ich meine, muß man die auch Polizeilich melden.
Was kostet denn so ein Teil und wo bekommt man sowas her?

Viele Grüße von Caitlin Zungestreckender Smiley
Ulrike M.
Belloq: "Wie soll ich nun einen Gegner finden der sich so nah an meinem Niveau befindet?"

Indy: "Suchen sie doch in der hiesigen Kloake."
 

#2 15.11.2007, 23:36
Shepard Abwesend
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Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
Soweit ich weiß darf man solche Waffen besitzen, solange sie nicht schießen (Soll heißen: Reines Replika). Wenn du jemanden mit so einem Teil umbringen willst kannst du ja gleich einen Stein nehmen, das wäre wahrscheinlich effektiver. Oder meinst du jetzt diese Softair-Waffen? Die fallen nämlich unter irgendein Waffengesetz, frag mich aber jetzt bitte nicht unter welches. Zwinkernder Smiley
The artist formerly known as LVskywalker
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 15.11.2007, 23:37 von LVskywalker.  

#3 16.11.2007, 19:34
Dark Hunter Abwesend
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Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
Du meinst einen kleinen Waffenschein, wobei ich nicht sicher bin als was Softairpistolen gelten. Wenn es drunter fällt, müssten sie wohl gemeldet werden und du musst beim Kauf evtl.ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eben nachweisen, dass du alt genug bist. Wobei du den Waffenschein selbst nur brauchst, wenn du die Waffe außerhalb deines privaten Wohnbereiches mit dir herumführst. Zum Erwerb der Waffe selbst brauchst du den noch nicht, da reicht es nachzuweisen wie alt und eben son ordentliches Führungszeugnis.
Wenn du das Ding nur rumliegen hast, kein Problem, draußen damit spazieren gehen könnte Probleme mit sich bringen.
Den kleinen Waffenschein kriegst jedenfalls bei der Polizei, Ordnungsämtern und sowas, die sagen dir auch was sie dafür von dir brauchen. Drunter fallen Schreckschusswaffen, Signalwaffen und Reizstoffwaffen.

Replikas darf man anscheinend relativ problemlos besitzen und muss es eigentlich auch nicht melden, da die ja eigentlich nicht mehr gebrauchsfähig sein dürften und damit nicht die Funktion erfüllen, welche eine Waffe nach dem Waffengesetz hat.

Kannst es auch detailliert nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/...index.html

Zitat:
Was kostet denn so ein Teil und wo bekommt man sowas her?

Die Replik einer Webley? Wüsste ich auch gern, hab schon einige Male rumgesucht im Netz und so richtig fündig bin ich nie geworden. Möchte allerdings lieber den S&M Hand Ejector 2 aus Raiders, der is noch ein bissel schwerer zu kriegen. Billig wird aber beides nicht. Webleyrepliken anderer Modelle habe ich für weit mehr als 100 Euro gesehen.
Dieser Beitrag wurde 8 mal editiert, das letzte Mal am 16.11.2007, 21:10 von Dark Hunter.  

#4 17.11.2007, 00:01
Dark Hunter Abwesend
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Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
http://www.westernstageprops.com/..._Code=IJG1

Aber sehr teuer, für meinen Geschmack und man sieht, dass es nen Kunststoff ist schon auf den Bildern. Dürfte aber mit Sicherheit keine Probleme wegen Haltungserlaubnis und dergleichen geben.
 

#5 17.11.2007, 17:36
Last Crusader Abwesend
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Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
Webley MkVI oder S&W Model 2 Hand Ejector Replicas gibt es leider nicht. Allenfalls deaktivierte originale Versionen, die aber echte Sammlerstücke sind, und nicht unter 500 ¤uro. zu haben sind. Den Webley MkIV, wenn auch nicht ganz SA, umgebaut auf Schreckschuss findet man ab und zu bei egun. Die S&W und der Webley MkVI haben Kalliber .45 bzw. .455 und sind deshalb für den Umbau auf Schreckschuss (max. kal .38/ 9mm) nicht so gut geeignet. Abgesehen davon sind sie einfach zu rar rar.

Übrigens, Waffenreplicas farf jeder besitzen und mitführen, auch nicht volljährige Personen. Das gilt auch für deaktivierte originale Waffen. Schreckschusswaffen kann jeder ab 18 kaufen, man braucht KEIN polizeiliches Führungszeugnis. Man darf die Waffe jedoch nur zu Hause aufbewahren. Zum Mitführen der Waffe wird der kleine Waffenschein benötigt, der dann ein (sauberes Grinsender Smiley ) Führungszeugnis erfordert.
 

#6 17.11.2007, 18:07
Jock Abwesend
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Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
@LastCrusader:
Das Mitführen ist ohne den kleinen Waffenschein nicht erlaubt, dein erster Absatz ist insoweit mißverständlich, später führst du selbst es auch anders aus.
Man kann Transport von Mitführen unterscheiden, der Transport (verpackt, nicht geladen) dürfte auch ohne WS möglich sein. Ob Minderjährige einen kleinen WS bekommen, dürfte zweifelhaft sein.
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#7 18.11.2007, 04:53
Last Crusader Abwesend
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Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
Du darfst Waffenreplicas, sprich nicht Schussfähige Nachbildungen, bei dir tragen. Ohne Waffenschein! Die fallen nicht unters Waffengesetz! Das sich das nicht auf zu Schreckschusswaffen umgebaute Originale bezieht, ist doch nicht misszuverstehen. Allerdings ist das Mitführen von Replicas auf öffentlichen Veranstaltungen untersagt.



 

#8 18.11.2007, 11:17
Jock Abwesend
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Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
Das WaffG ist unübersichtlich und vertrackt. Ich möchte hier sehr dringend empfehlen, sich mit der Anlage 2 des WaffG zu befassen. Und dies umso dringender je SA die Waffe ist, genauer, je exakter sie einer echten Waffe nachgebildet ist.
Gesetze in aktueller Fassung findet man hier: http://www.gesetze-im-internet.de/

In der Anl 2 werden u.a. erlaubnisfreie Betätigungen beschrieben. Man kann erlaubnisfrei vieles kaufen und besitzen, aber darf es nicht ohne weiteres in der Öffentlichkeit führen. Speziell Waffen sind gemeint, die wie es so schön heißt:
"...sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1
Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf..." Die sind von vielen Befreiungen wiederum ausgenommen.

Also lieber etwas vorsichtig umgehen mit den Revolvern und was man sonst so in die Öffentlichkeit mitnehmen möchte.
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