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Ich hoffe auf euer Verständnis.
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Peitschen fallen unseres Wissens nicht unter´s Waffengesetz (glaube die laufen unter "Arbeitsgeräte").
Danke für den Hinweis. Allerdings wurden diese Dinge hier schon hinlänglich diskutiert. Das sollte eiegentlich allen klar sein, die mit Waffenrepliken das Haus verlassen, insbesondere wenn diese an öffentlichen Orten getragen werden.
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