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Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ferner ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die oben genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung von derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen (§ 2 Abs. 3 VersG).
also ich gehe mit der Peitsche generell draußen rum, hauptsächlich auf Grabungen wenn sie gestattet ist. Du benötigst für eine Peitsche keinen waffenschein also darfst du meiner meinung nach eine tragen und es hat sich noch keiner beschwert!
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Kleine Frage..was machst du mit einer Peitsche auf Grabungen?
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