Komplettes Thema anzeigen 15.04.2016, 22:29
Kukulcan Anwesend
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Dabei seit: 04.03.2013
Wohnort: Köln


Betreff: Re: Satire
Zitat:
Ok. Wobei trotzdem irgendwie schizophren. Denn auch wenn ich sagen, dass es eine Beleidigung sein "könnte", nehme ich eine Wertung vor. Das heißt: Ich räume meines Erachtens die Möglichkeit ein...

Nun, das sehe ich jetzt ganz anders. Für die Entscheidung, ob hier eine Straftat vorliegt ist die Judikative zuständig.

Die "gefährliche" Wertung wäre es, politisch die Entscheidung durch ein Gericht vorwegzunehmen. Die Entscheidung für eine gerichtliche Klärung ist ja kein Schuldspruch sondern eben die Entscheidung, für eine Wertung selber nicht die korrekte Instanz zu sein.

Als Legislative das Gesetz für unsinnig zu erachten, dafür ist die Politik der richtige Ansprechpartner, aber nicht dafür, Gesetze eigenmächtig außer Kraft zu setzen, solange sie noch gültig sind.

Außerdem: Wenn das Gericht dann, wie allgemein angenommen wird, Herrn Böhmermann vom Strafstafbestand der Beleidung oder üblen Nachrede freispricht, ist das doch ein Sieg für die Satire und Meinungsfreiheit.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 15.04.2016, 22:40 von Kukulcan.