Komplettes Thema anzeigen 13.04.2016, 15:15
Aldridge Abwesend
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Betreff: Re: Satire
Die Meta-Ebene bedeutet, dass sich Böhmermann und seine Redaktion sachlich mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Denn die greifen letztlich "nur" die Diskussion um den Extra3-Beitrag auf und wollen deutlich machen, was erlaubt ist und was nicht. Insofern gibt es da auch keinen Adressaten des Gedichts, da es nur dazu dient, die Diskussion selbst zum Thema zu machen.

Der Spiegel schreibt´s so:

Zitat:
Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben und gilt als eines der mächtigsten Grundrechte. Satire als eine Form der Kunst darf verzerren, übertreiben, verfremden. Doch auch für sie gelten Grenzen, wenn Menschen mit Schmähkritik überzogen werden. Ob Satire eine Beleidigung ist, hängt davon ab, ob die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht oder der Wille, jemanden verächtlich zu machen.

Auch die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Eine Meinung darf polemisch und überspitzt formuliert werden. Auch Amtsträger darf man in personalisierter Weise kritisieren. Nur wenn die Würde einer Person angetastet, sie beleidigt oder mit Schmähkritik überzogen wird, muss die Meinungsfreiheit zurückstehen. Geht es bei einer Meinungsäußerung vor allem darum, eine einzelne Person herabzuwürdigen, spricht man von Schmähkritik.


Quelle: http://www.spiegel.de/...86555.html