Komplettes Thema anzeigen 13.04.2016, 10:56
Pascal Abwesend
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Betreff: Re: Satire
Zitat von Plissken:
Soweit ich weiß, hielt sich Herr Erdogan zum Zeitpunkt der Sendung nicht in Deutschland auf. Zwinkernder Smiley

Mir ist nicht ganz klar, worauf sich bei diesem langem Satz der Aufhalt im Inland bezieht. Aber abgesehen davon hat Herr Erdogan doch auch zusätzlich als Privatperson Herrn Böhmermann angezeigt.

Zitat von § 185 (StGB):
Beleidigung: Kundgabe der Missachtung einer Tatsache oder eines Werturteil oder Nichtachtung. Bestraft wird daher die sogenannten einfache oder Formalbeleidigung. Die Kundgabe muss einen bestimmten Inhalt haben und kann unmittelbar, aber auch vermittelt gegenüber dem Betroffenen erfolgen. Die Äußerung muss ehrverletzenden Inhalt besitzen. Die Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung.


Hierbei ist es wohl egal, wo sich der Beleidigte aufgehalten hat, oder?

http://www.juraforum.de/lexikon/beleidigung
Zitat:
Eine Berufung auf Art. 5 I GG der Meinungsfreiheit ist nicht mehr möglich, denn § 185 StGB stellt ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5II GG dar, dass einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 5 I GG rechtfertigt.

Laird Dr. Pascal Ivanović Kurosawa is one of the most over-rated moderators in this forum.
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