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Ösi-Bashing?! Was ist denn daran Bashing?!?!?!
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Es soll ja heutzutage Leute in Linz, Salzburg oder Innsbruck geben, die glauben, dass sie KEINE Deutschen sind. Vor 150 Jahren hat das dort fast keiner geglaubt. Ihr wisst ja, wie die nach Südtirol eingewanderten Süditaliener die einheimische Bevölkerung nennen. Die Deutschen.
Nicht die Bundeskanzlerin, sondern die Bundesregierung.
Ansonsten: Ja, ein einziger großer Witz. Eine einzige Schande für den Rechtsstaat.
Jetzt bleibt echt nur zu hoffen, dass ein Gericht dem grenzdebilen Treiben ein Ende setzt.
Eben... ein großer Unterschied, waren ja auch massig Personen beteiligt, die keine Kanzler sind.
Warum denn? Ich finde diese Entscheidung aus rechtsstaatlicher Sicht absolut vertretbar.
auf jeden Fall Bzw.: Muss eine Anzeige nicht erst dann vor Gericht verhandelt werden, wenn z.B. ein Staatsanwalt oder Richter der Meinung ist, dass der Kläger überhaupt Chancen auf einen gerichtlichen Erfolg hat?
Zitat von Pascal:Zitat von Aldridge:Ansonsten: Ja, ein einziger großer Witz. Eine einzige Schande für den Rechtsstaat.Warum denn? Ich finde diese Entscheidung aus rechtsstaatlicher Sicht absolut vertretbar.Inwiefern
Zitat von Aldridge:Ansonsten: Ja, ein einziger großer Witz. Eine einzige Schande für den Rechtsstaat.Warum denn? Ich finde diese Entscheidung aus rechtsstaatlicher Sicht absolut vertretbar.
Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt [...] beleidigt, wird [...] bestraft. [...]
Straftaten [...] werden nur verfolgt, wenn [...] die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Das ist ja der Punkt: Ist es bei dem Kontext und dem Ziel des Schmähgedichtes rechtens, in diesem Fall eine Beleidigung eines Staatsoberhauptes zu sehen? Tatsächlich wurde Herrn Edogan ja nicht gezielt geschmäht, es wurde eine Diskussion aufgenommen. Insofern: Liegt eine Beleidigung vor?
Die Bundesregierung sagt nun: ja. Obwohl ihr diese Beurteilung gar nicht zusteht.
Der übergeordnete Punkt ist auch - wenn auch abseits aller Paragrafen: Passt ein Majestätsbeleidigungs-Artikel in einen modernen Rechtsstaat?
Das ist sicherlich eine vertretbare Meinung. Aber an den verschiedenen bereits publizieren anderen Meinungen siehst Du ja, dass man den Fall auch anders beurteilen kann.
Nein, das tut sie nicht. Sie sagt: "Eventuell könnte es eine Beleidigung sein. Aber diese Beurteilung wird nun der Justiz überlassen."
Die Regierung hat ja in der gleichen Presserkläung auch verlauten lassen, dass sie diesen Artikel nun schnellstmöglich abschaffen möchte. Trotzdem gilt: solange ein Artikel im Gesetz steht, kannst Du niemandem vorwerfen, wenn er sich während dieser Zeitspanne auch darauf beruft. "Recht" bedeutet ja leider nicht automatisch "Gerechtigkeit".
Der Bundesregierung kann auch ein Blick in das Grundgesetz (GG) empfohlen werden. Artikel 3 GG ist die Grundlage der Bürgergesellschaft. Die „Gleichheit vor dem Gesetz“ bezieht sich auf das allgemeine Gesetz, das Jedermann eine gleiche Rechtsstellung einräumt. Im berühmten Kommentar von Maunz/Dürig zum Grundgesetz steht der Satz: „Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wird durch jedes Gesetz, durch jeden seiner Tatbestände verwirklicht und der Gleichheitssatz begleitet jedes Staatsorgan bei allen seinen Entscheidungen“.