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Wie immer bei Verstorbenen gilt der Grundsatz: Nihil nisi bonum
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A. H. ist sicher ein extremes Beispiel, ebenso wie M. al-Gadaffi, S. Milo¨ević oder S. Hussein. Bei diesen zutiefst bösen Menschen darf aus meiner Bewertung auch nach deren Tod nicht über ihre Untaten geschwiegen werden. Es gilt mMn vielmehr eine Pflicht zur möglichst lückenlosen Aufklärung mit dem Ziel, derartiges für die Zukunft zu verhindern. Anders sieht es aus meiner Sicht bei anderen Verstorbenen aus, die sich zu Lebzeiten durch extreme, einem selbst möglicherweise nicht passende Meinungsbekundungen ausgezeichnet haben. Hier muss, wenn dann, zu Lebzeiten klar widersprochen werden. Sei dies bei den politischen Äußerungen eines Kid Rock oder aber eben eines Hulk Hogan. Mit dem Tod gebietet es mMn aber dann der Anstand, das Kapitel zu schließen und nicht "nachzutreten". Dies hat aus meiner Wahrnehmung auch eine soziale und gesellschaftliche Funktion, das Verhindern von vermeidbaren, weiteren Streitereien.
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Farewell, Reporter-Legende Ulli Potofski