Dt. Indiana Jones Fan Forum



#1 22.03.2011, 21:46
Indy66 Abwesend
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Betreff: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Hallo, darf ich als 16 Jähriger eine Webley-Revolver die ein Replica ist haben?
Und das Waffengesetz?

Danke im Voraus MfG
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Indy66
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#2 22.03.2011, 22:11
IndyTom Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Ich weiß nicht wie das in der Schweiz ist aber in Deutschland ist es so:

Dekowaffen dürfen Frei erworben werden. Es kann jedoch sein dass Diverse Händler einen Altersnachweis fordern dass du 18 bist.
Wie das mit den Resin-Modellen ist weiß ich nicht.

Hier mal ein Link zu einem Deutschen Dekowaffenanbieter der auch einen Webley im Programm hat:

http://www.zib-militaria.de/...ucts/20039
Thomas
Rechtschreibfehler dürft ihr euch gerne behalten. Zwinkernder Smiley
 

#3 23.03.2011, 08:49
Kahnert Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Mach dich mal mit den Waffengesetzen der CH vertraut.
Vorsicht ist in D auf jeden Fall geboten, wenn du sie in der Öffentlichkeit trägst, da es sich um sog. Anscheinwaffen handelt. (§42a Nr. 1 WafG)
Simon Kahnert
"Morgen wird sie verblüht sein. - Dann klau ich Ihnen eine neue."
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#4 23.03.2011, 13:12
Indy66 Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Danke! Wird vielleicht ähnlich in der Schweiz sein wie in Deutschland!
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Indy66
 

#5 23.03.2011, 13:18
IndyTom Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Ich an deiner Stelle würde mich GENAU Informieren. Nicht dass du am Zoll der Schweiz dann Ärger bekommst.
Thomas
Rechtschreibfehler dürft ihr euch gerne behalten. Zwinkernder Smiley
 

#6 24.03.2011, 08:52
Kahnert Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Freunde von mir wollten mal auf ne Reenactmentveranstaltung in CH.
Historische Gewand, antike Waffenrekos.. und dann gings los.
Der Aufwand war so riesig, dass sie den ganzen Krempel zu hause gelassen haben.
Never bring weapons to a neutral country. ;o)
Simon Kahnert
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#7 25.03.2011, 17:09
Indy66 Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Okay, ich werde mich so oder so genau Informieren!
Jetzt habe ich von einem Freund erfahren, dass die Waffen (Replica oder Original) garnicht über den Schweizer-Zoll dürfen!

Das muss ich dann noch genauer Wissen.

Jetzt habe ich das gefühl das vielleicht die Peitsche auchnicht über den Schweizer-Zoll darf!

Werde mich mal GENAU Informieren! Den ich will kein Geld einfach ausdem Fenster werfen!
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Grösster Oddworld Abe Fan!

Indy66
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#8 06.05.2011, 18:50
IndianaJonesJr1981 Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Es ist verboten Waffen oder Anscheinswaffen ( darunter fallen alle Replicas und untauglich gemachten Waffen ) in der öffentlichkeit ohne erlaubnis mit sich zu führen ! Kaufen ja , ab 18. Zu haus ePrivat Gelände etc auch.
Sascha
Erschieß ihn, erschieß sie alle beide ! XD
 

#9 06.05.2011, 20:30
Dark Hunter Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
@IndianaJonesJr1981 haben die Eidgenossen das gleiche Recht wie wir, diesbezüglich? Zwinkernder Smiley Mach dem jungen Herrn nicht noch mehr Angst, als nötig. Dt. Recht in D und Schweizer haben sicher eigene Regelungen. Wobei dort dürfen ja die Eidgenossen ihre "Dienstwaffen" mit heimnehmen, mich wundert es, wenn sie da wegen Spielzeug engstirniger wären.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, das letzte Mal am 06.05.2011, 20:32 von Dark Hunter.  

#10 06.05.2011, 20:37
IndianaJonesJr1981 Abwesend
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Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Ohh hab ich nicht gesehen bzw überlesen , hab nur was von Deutschland und Webley mit nehmem gelesen. Ja Schweiz weiß ich natürlich nicht.
Sascha
Erschieß ihn, erschieß sie alle beide ! XD
 

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