Pascal
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Betreff: Re: Ich freu mich...
Zitat von Serano:Das habe ich mich damals schon bei Hans gefragt: Und was machst du jetzt damit? Ist das Grundstück groß genug zum Bauen? Hättest du überhaupt Geld dafür? Haben dir deine Großeltern für etwas Geld einen Titel gekauft, der jetzt halt "toll klingt"? 
Ich kann ja mal sagen wie's bei mir ist: Mein "Grundstueck" ist mehrere Quadratmeter gross, liegt in einem Naturschutzgebiet und gilt sowohl rechtlich, als auch bei mir mental, als Souvenir. Da ich ein Schottland-Fan bin, macht es einfach Spass, zu ueberlegen, wie man den naechsten Inseltrip so planen koennte, dass man dort auch vorbeikommt. Ansonsten hat man zwar kein Baurecht, aber kann dort (oder daneben, wenn die Wiese da doch zu nass sein sollte) mal fuer ein paar Wochen ein Zelt hinstellen. Manche Parzellen sind allerdings auch nur so gross wie ein DIN-A4-Blatt. Sowas faende ich weniger spannend. Ich persoenlich moechte da mindestens soviel Platz, dass ich mich drauflegen kann, haben.
Verpflichtungen gibt's keine, weitere Rechte eigentlich auch nicht. Aber trotzdem ist man der wirkliche Besitzer. Das bedeutet, andere Leute haben da sogar noch weniger Rechte (was ja bei einem Naturschutzgebiet auch Sinn macht).
Dieser "Titel" ist natuerlich nur ein Gag.
Zitat:Ein Souvenir-Grundstück laut Land Registration (Scotland) Act 1979 wird als “ein Stück Land" bezeichnet ", das eine unerhebliche Größe bzw. kein praktischen Nutzen hat, und bei dem es unwahrscheinlich ist, ein weitergehendes Interesse, ausgenommen des Interesses am bloßen Besitz aus sentimentalen Gründen oder zu Erinnerungszwecken zu haben.”.
Der Verkauf des Landes fällt dann unter Vertragsrecht, ohne jedoch die Notwendigkeit, diesen Verkauf zu registrieren. Dies gilt, obwohl ein Eigentumsrecht an Land (im Sinne eines Rechts das vollstreckbar gegenüber eines Dritten ist) traditionell nur durch Eintragung in das Grundbuch oder durch Aufnahme einer Urkunde im Register der Sasines gemacht werden kann. Unter Verwendung des Vertragsrecht können diese kleinen Grundstücke verkauft werden, ohne den Aufwand der Registrierung, die ansonsten den Verkauf unökonomisch machen würde. Bitte beachten Sie, dass der Keeper verpflichtet ist, eine Registrierung für ein Souvenir- Grundstück zurückzuweisen, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass das “Eigentum” durch andere Mittel erreicht werden kann.
Laird Dr. Pascal Ivanović Kurosawa is one of the most over-rated moderators in this forum.
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mal editiert, das letzte Mal am 18.11.2014, 17:59 von Pascal.
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