Dt. Indiana Jones Fan Forum Zum Summit 2026 in 'Schloss Brunwald'


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#21 03.09.2008, 20:25
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Zitat von Dark Hunter:
Zitat:
3. für das Führen der Gegenstände, wenn berechtigtes Interesse besteht

Wie weit dehnbar ist das denn? Ich mein mich nachts auf dem Heimweg wehren zu können, sehe ich ja auch als berechtigtes Interesse und wer weiß, ob ich nich unterwegs wo was mal rasch abschnippeln will (geht nix, über geklaute Rosen am Gartenzaun) Zwinkernder Smiley


Wie oben beschrieben hat der Gesetzgeber definiert wie weit das berechtigte Interesse dehnbar ist: Brauchtumspflege, Sport, Berufsausbildung oder allgemein anerkannter Zweck. Und die Verteidigung mit einem Springmesser oder das Abschnippeln von Rosen damit ist wohl kaum ein anerkannter Zweck. (Verteidigen geht auch mit nem Holzknüppel und Rosen kann man abreissen Grinsender Smiley )
Widerspreche nie einer Frau - warte bis sie es von selbst tut...
 

#22 03.09.2008, 20:48
Mc.Fly-Walker Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Hey, danke für die Infos.
Finde ja das das Waffengesetzt echt etwas komisch geworden ist und das dank den Leuten die nicht damit richtig umgehen können aber naja.

Was mich aber interessiert ist folgende Situtation:

Was ist wenn ich ein Schwert bei mir führe (natürlich in der entsprechenden Transporttasche und natürlich gehe ich damit ordnungsgemäß richtig um) und es kommt zu einem Zwischenfall oder Überfall in dem ich auch in bedrohung komme und ich es schaffe in der Notwehr mit meinem Schwert den Gegner ausser Gefecht zu setzten oder evtl. sogar töte.
Hört sich jetzt alles bissl komisch an aber ich hoffe man kann es nachvollziehen.

Haste darauf eine Antwort ? Zwinkernder Smiley
to be continued...

Marc
 

#23 03.09.2008, 20:52
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Ich sag nur "Verhältnismäßigkeit der Mittel".

Hat der andere ´ne Pistole oder auch ein Schwert geht´s klar. Wenn nicht dürfte das nicht mehr Verhältnismäßig sein und du fährst im ungünstigsten Fall ein.
Hans
 

#24 03.09.2008, 21:07
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?

Richtig, Verhältnismäßigkeit ist das Zauberwort. Wobei in einer Notwehrsituation jedes Mittel recht ist um diese gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren, solange verhältnismäßig. Wie gesagt, wenn jemand unbewaffnet vor dir steht und dein Geld will und du ziehst dein schwert und spielst Highlander, dann könnts echt eng werden Zwinkernder Smiley

Ist man jedoch in einer Notwehrsituation in der man aufgrund der enormen emotionalen Lage die Grenzen der Notwehr überschreitet wird das Strafmaß deutlich milder ausfallen. Aber damit müssen sich dann die Gerichte und Anwälte rumärgern Zwinkernder Smiley

Am Besten erst gar keine Waffen mitnehmen, sondern seinen Körper zur Waffe machen Grinsender Smiley
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#25 03.09.2008, 21:12
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Wobei wieder jedes Rechtsgut (Leib, Leben, Ehre, Freiheit, Besitz) Notwehrfähig ist (jedenfalls in der Theorie). Aber das würde jetzt zu weit führen.

Edit: Die ist jedenfalls die definition von Notwehr:

Notwehr ist DIE Verteidigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Gegenwärtig heißt dabei:
-Unmittelbar bevorstehend,
-gerade in der Ausführung oder
-noch nicht beendet.

Erforderlich bedeutet:
- Notwendig und geeignet den Angriff zu beenden,
- DAS Mittel wählen, welches den Betroffenen am wenigsten belastet

Verteidigung bedeutet:
- keine Angriffsprovokation darf vom Verteidiger begangen werden
Hans
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 03.09.2008, 21:24 von "Indy" Hans.  

#26 03.09.2008, 21:20
Jürgen Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Also das mit den Einhand-Messer, Schweizer etc find ich shcon übertrieben. Ich habe eigentlich schon seit Jahren immer ein Taschenmesser bei mir, und zwar sehe ich darin eher ein Werkzeug als ne Waffe.
Da ich beruflich jedoch schon mit so Fällen zu tun hatte, kann ich euch versichern, dass man auch mit einem "kleinen Taschenmesser", welches zugelassen ist jemanden töten kann, wenns dumm läuft.
You're a teacher?!? Part Time!
 

#27 03.09.2008, 21:26
Jack Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Prinzipiell wirst du mit Schwertern bei der Polizei immer Probleme haben. Bei scharfen Schwerter ist auch defintiv das führen in der Öffentlichkeit verboten. Besitz nur ab 18 Jahren im "befriedeten Besitztum", also dem eigenen Grund und Boden erlaubt. Prinzipiell stimmt das was Indy hans sagt. Hat der andere auch ein Schwert... Aber trotzdem hättest du dich für Notwehr mit Todesfolge zu verantworten... Lieber Feuer schreien wenn einer mit Schwert auf dich zu kommt und nimm die Beine in die Hand! Aber glücklicherweise sind wir nicht unsterblich und in einen immerwährenden Kampf verstrickt bis nur noch einer von uns übrig ist! Grinsender Smiley

Selbst bei stumpfen Schaukampfschwertern kann es Probleme mit der Polizei geben. Man muss denen dann irgendwie klar machen, dass es sich nur um ein "Sportgerät" handelt. Übrigens muss man sich speziell gegen Unfälle im Umgang mit gefährlichen Sportgeräten zusatzversichern! Fehlt dir mal plötzlich ein Finger übernimmt die Kasse sonst keine Kosten! Und bei Schaukämpfen sollten grundsätzlich Helm und Plattenhandschuhe pflicht sein! Auch ein zertrümmerter Finger macht keinen Spass mehr! Waffen sind nunmal keine Spielzeuge! Dies ist eine Lektion im lai-do. Führe dein Holzschwert(Boken) mit der gleichen Achtung und Sorgfalt wie ein echtes Schwert! Daran sollte man sich wirklich halten! Auch eine Softair ist, trotz der Plastikkugeln, eine Schußwaffe und kann Menschen verletzen!

Nur mal so zur Info was ich besitze:

2 Luftgewehre unter 7,5 Joule
2 Luftpistolen unter 7,5 Joule
3 Schreckschußwaffen
Ein echtes aber deaktiviertes Mausergewehr K98 (das Repetiersystem wurde entfernt)
Diverse Messer und Schwerter

Bevor ich eine Waffe gekauft habe, habe ich mich immer bezüglich Waffengesetz schlau gemacht!

Übrigens wird das abfeuern einer Schreckschußwaffe zu Sylvester durch die Polizei nur "stillschweigend geduldet"! Erlaubt ist es nicht! Auch hier kann es, so die Polizei will, zu Problemen kommen!

Grüße Jack Black
 

#28 03.09.2008, 21:27
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
@ Jurgen:
Das bestreitet wohl keiner. Zum gefährlichen Gegenstand kann alles werden. Der Gesetzgeber fragt lediglich danach ob das Teil Bauartbedingt dazu geeignet bzw bestimmt ist. Über Sinn oder Unsinn brauchen wir an dieser stelle echt nicht reden da kommen wir nämlichnicht weit Lachender Smiley
Hans
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 03.09.2008, 21:28 von "Indy" Hans.  

#29 03.09.2008, 21:29
Jack Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
@Jürgen: Stimmt! Ich kann auch jemanden mit nem Löffel umbringen wenn ich will! Und genau da liegt der Hase begraben! Fast alles kann zu einer Waffe umfunktioniert werden, wenn man will! Es zählt einzig und allein die Absicht und nicht die Waffe mit der verletzt oder getötet wurde!

@Indyhans: Dem kann ich nur beipflichten!

Grüße Jack Glücklicher Smiley
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 03.09.2008, 21:32 von Jack.  

#30 04.09.2008, 07:34
Norman Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Klar, Jack, aber es gibt Dinge, die sind nur erschaffen worden, um zu töten. So etwa diese Klingen, die man wie ein Schlagring in der Hand trägt oder eben Stiletts. Da geht es nur darum Waidwild oder Menschen tödlich zu verletzen. So etwas hat auf der Straße nix verloren.

Versuch bitte mal, jemanden mit einem Löffel umzubringen Lachender Smiley

Wie soll das gehen, willst du ihm den Schädel spalten? Ihn auslöffeln?

Unser Waffengesetz ist im Großen und Ganzen schon gut, so wie es ist.

Ich werde lieber mit einem Löffel angegriffen als mit einem Samuraischwert, da kann ich wenigstens noch einen auf Uri Geller machen...
Norman Eschenfelder
Schemes heru nefer s:mech mech*
*altägyptisch für:
Folge den schönen Tagen und vergiss die Sorgen!
 

#31 04.09.2008, 07:43
azrael Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Zitat:
Versuch bitte mal, jemanden mit einem Löffel umzubringen
also wenn ich dir einen löffel mit voller wucht in den bauch ramme ist es kein problem oder zwischen zwei rippen.
Ein Tippfehler kann alles urinieren...
 

#32 04.09.2008, 09:39
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Erstaunter Smiley Ach Leute - diese Löffel-Diskussion ist völlig Neben der Spur (dem Toppic) und führt ins ich-kann-dich-aber-auch-mit-xxx-yyy-zzz umbringen und macht keinen Sinn.

Wir brauchen hier nicht die Verschiedenen Arten Menschen vom Leben zum Tode zu befördern diskutieren und so womöglich noch irgendwelchen Spinnern "Anleitungen" zu geben wie man es denn dann anzustellen hat.

Achtung Geht bitte etwas Verantwortungsvoller mit dem Thema um - hier lesen auch andere, vielleicht nicht so friedfertige Mitbürger mit. Achtung

Just my 2 cents...
Hans
 

#33 04.09.2008, 10:02
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Ich plädiere auch, verantwortungsvoll mit diesem Thema umzugehen. Der Ursprungsgedanke dieses Thread war zu beleuchten ob das Messer von Mutt in Indy IV (oder andere Waffen aus den Filmen) nun besessen oder geführt werden dürfen. Das sich dadurch weitere Problematiken, Fragen oder Diskussionen ergeben ist selbstverständlich und völlig i.O (dazu sind Foren ja da), aber bitte sachlich und konstruktiv. Zwinkernder Smiley
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#34 04.09.2008, 10:03
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Rechtschreibfehler einfach nicht beachten, meine Finger sind manchmal schneller als mein Hirn... Zwinkernder Smiley
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#35 04.09.2008, 14:22
Norman Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Verzeiht, ich habe es mir halt bildlich vorgestellt. Allein, nachts, in einer Seitenstraße und ich werde von einem Unbekannten mit einem Löffel angegriffen...
Dass das Thema mit mehr Ernst behandelt sein muss, sehe ich ein.
Norman Eschenfelder
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*altägyptisch für:
Folge den schönen Tagen und vergiss die Sorgen!
 

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