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#1 03.09.2008, 16:09
Micha Abwesend
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Betreff: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Hi, da in einem anderen Thread die Diskussion aufkam, ob man das Messer von Mutt besitzen oder führen darf schneide ich einmal grob das Thema neues Waffenrecht an, da dieses Gesetz eh dazu verdammt zu sein scheint ständig vom Gesetzgeber verändert zu werden.

Hier also grob die aktuelle Waffenrechtslage:

scharfe Schusswaffen: Besitz mit Waffenbesitzkarte, Führen mit Waffenschein, sonst je ein Vergehen
Schreckschuss/Gaspistole: Besitz ab 18, Führen mit kleinem Waffenschein (Besitz unter 18 Ordnungswidrigkeit,
Führen ohne kl. WS Vergehen)

Faustmesser, Butterfly, Springmesser: Verbotener Gegenstand, für Besitz und Führen je ein Vergehen

Bei einem Stilett ist die Rechtslage momentan nicht eindeutig. Das Waffengesetz spricht nur von Waffen, die dazu geeignet sind, die Angriffs oder Abwehrfahigkeit des Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Das trifft für ein Stilett unweigerlich zu. es ist aber weder ein verbotener Gegenstand, noch bedarf es der Erlaubnis. Einige Städte haben jedoch trotzdem ein Verbot des Führens von Stilett etc. ausgesprochen. Ergo, ab 18, aber regional unterschiedlich.

WICHTIG: Das ganz neue Waffengesetz verbietet ebenfalls das Führen von sog. Einhandmessern (die die es in jedem Aldi gibt zum Campen gibt)
Als Gesetzeslücke hat sich jedoch ergeben, dass das Führen wieder erlaubt ist, wenn man einen Zweck nachweisen kann. (man gibt zum Beispiel an man braucht es für die Brotzeit, oder man geht gerade zum Campen etc.)

Ich hab so ein Messer grundsätzlich in meiner MK VII. Wenn einer fragt, ich geh grad campen Grinsender Smiley

Alles in allem ist das Waffengesetz ein recht schwierig zu deutendes Gesetz mit vielen Anlagen und Auslegemöglichkeiten.

Vielleicht sollte ich mir mal wieder die Mühe machen mich genauer in das Gesetz einzulesen. (als ob ich in den letzten Jahren nicht schon genug Gesetze und deren Änderungen gelesen hätte )

Gruß, Micha


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#2 03.09.2008, 16:20
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Erstmal schönen Dank für die ausführliche Information.

sei doch bitte so gut und Antworte noch auf meinen Antwortpost in besagtem anderen Thread.

Bei den Springmessern / Klappmessern gibt es noch eine Prozentangabe für die Klingenbreite (ich meine 20% der Länge). Ist die UNTERschritten gilt ein Verbot - ansonsten nur bei DEN Springmessern die nach vorne aus dem Griff schnellen.

korrigiere mich bitte sollte ich falsch liegen.
Hans
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 03.09.2008, 16:21 von "Indy" Hans.  

#3 03.09.2008, 16:30
azrael Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
bei einhandmessern ärgert es mich.
Ein Tippfehler kann alles urinieren...
 

#4 03.09.2008, 16:33
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
@azrael:

Na frag mich mal. Aber so ist das halt wenn mit solchen Dingen zuviel angestellt wird.
Da können wir uns bei all den Hirseln bedanken die Unfug damit angestellt haben oder Straftaten begangen haben.
Hans
 

#5 03.09.2008, 16:43
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Grund für das Verbot des Führens von Einhandmessern war, dass der Gesetzgeber festgestellt hat, dass seit dem Verbot von Butterflymessern viele Straftaten mit Einhandmessern verübt wurden. Treffen tuts wieder die, die das Messer nur so dabei hatten und nicht in der Absicht Blödsinn damit zu machen.
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#6 03.09.2008, 16:49
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Mein Reden Zungestreckender Smiley Zwinkernder Smiley
Hans
 

#7 03.09.2008, 16:51
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Hab den Text zu Springmesser auch mal hier eingefügt, da es ja hier um Waffenrecht speziell geht.

Ich hab gerade in mein Gesetzbuch gesehen und festgestellt dass es auch hier seit Mai 2008 eine Änderung für Springmesser gibt. Bisher war das Springmesser, dessen Klinge nach vorne schnellt ein verbotener Gegenstand. So bleibt es auch nach der Änderung.
Bei Springmessern, deren Klinge seitlich hervorschnellt gilt, das der aus dem Griff hervorragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang sein darf und die Klinge nicht zweiseitig geschliffen sein darf. Die Regelung der Verjügung und 20% trifft nicht mehr zu und ist somit unerheblich (Grund: für Polizeibeamte auf der Straße ist es schwer dieses schnell zu überprüfen und auch durch Anwälte anfechtbar).

ABER: §42a WaffG spricht seit Mai 2008 vom Verbot des Führens von bestimmten tragbaren Gegenständen. Darunter fallen die Einhandmesser, aber auch Hieb und Stoßwaffen (also auch Springmesser). Das Führen eines solches wäre demnach verboten (nicht der Besitz, der ist ab 18)

Absatz 2 spricht von der folgenden Ausnahmen des Verbotes:

1. für die Verwendung bei Foto, Film, Fernseh oder Theateraufführungen
2. für den Transport in verschlossenem Behältnis
3. für das Führen der Gegenstände, wenn berechtigtes Interesse besteht

Unter einem berechtigten Interesse versteht der Gesetzgeber: Führen des Gegenstandes im Rahmen der Berufsausübung, zur Brauchtumspflege, Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck.

Ergebnis: Springmesser mit seitlich hervorschnellender Klinge unter 8,5 cm und nicht beidseitig geschliffen ist Besitz erlaubt, das Führen nur wenn man eine der oben genannten Ausnahmen für sich beanspruchen kann.
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#8 03.09.2008, 16:57
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Wenn ich ergänzend hinzufügen darf (nur um es zu erklären).

"Führen" bedeutet: Die tatsächliche Gewalt über eine Schuss- oder sonstige Waffe oder Gegenstand außerhalb des befriedeten Besitztums, Geschäftsbereichs oder der Wohnung auszuüben. Mit anderen Worten: "Dabei haben und sofort drauf zugreifen können".
Hans
 

#9 03.09.2008, 17:03
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Richtig. Es wird unterschieden zwischen erwerben, besitzen, überlassen, führen, verbringen usw.

Aber das führt jetzt zu weit.

@IndyHans

Guter Ergänzung, diese definition hatte ich vergessen.
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#10 03.09.2008, 17:57
Jack Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Also ich habe als Hobby auch Waffen... Bin im Besitz mehrer Schusswaffen, Messer, Schwerter... Bei mir ist es eine reine Sammelleidenschaft und ich besitze auch nichts ungesetzliches. Mir war z.B. bis heute nicht bewusst, das mein Einhandmesser so kritisch gesehen wird. Werde mir das aufjedenfall merken. Prinzipiell gilt ja je kleiner das Messer (gut versteckbar) desto kritischer sieht das Polizei, hab ich mal gehört. Man hat seltener Probleme mit einem offen getragenen feststehendem Messer als einem Klappmesser.

Jedesmal wenn ich mir eine Waffe zugelegt habe, habe ich mich vorher schlau gemacht. Habe mich entweder im Laden direkt beraten lassen oder von der Polizei. Ich selbst finde Waffen einfach faszinierend. Die Technik, das Design, verwendete Materialien, Herstellung, geschichtlicher oder filmischer Hintergrund.

Trotzdem bin ich der Ansicht, das eine Waffe nur so gefährlich ist wie ihr Besitzer. Nicht Waffen bringen Menschen um... Menschen bringen Menschen um! Und da muss ich DMX in "Romeo must die" recht geben. Zwinkernder Smiley

Ich behandle mein echtes handgeschmiedetes Samurai Katana ganz einfach mit dem nötigen Respekt dem es gebührt. Dann passiert auch nichts. Zudem erkläre ich jedem die Gefahren, der es mal in die Hand nehmen möchte. Meist habe die Leute so viel Angst, das sie es gar nicht haben wollen. Grinsender Smiley Es gibt einfach bestimmte grundlegende Regeln im Umgang mit Waffen. Zum Beispiel darf man Waffen nie "routiniert" behandeln.

1. Wenn man eine Waffe zum reinigen zerlegen muss, dann macht man das wie beim ersten Mal. Mit der gleichen Angst, mit dem gleichen Respekt. Zu schnell löst sich ein Schuß weil noch eine Patrone in der Kammer vergessen wurde!
2. Eine Waffe ist erst kurz vor dem abzufeuernden Schuß zu laden und zu entsichern. Bedeutet: Magazin in die Waffe und durchladen. Nach dem das ganze Magazin verschossen wurde ist die Waffe zu allerst wieder zu sichern und das Magazin muss entnommen werden.
3. Übergibt man NIE eine geladene Waffe an jemanden weiter. Die Patrone im Lauf ist zu entfernen und das MAgazin zu entnehmen. Erst dann darf der Gegenüber die Waffe erhalten.
4. Messer sind an der Klinge zu fassen und mit dem Griff zuerst zu übergeben.
5. Ein üngeübter hat mit einem Deko und/oder scharfen Schwert keine wilden rumfuchteleien zu veranstalten. Selbst Meister im Schwertkampf haben sich schonmal ein halbes Bein abgehackt beim trainieren!
6. Genauso ist ein Bogen/Armbrust erst kurz vor dem Schuß zu spannen und aufs Ziel zu richten.
7. Wer eine Waffe bei sich trägt, benutzt sie auch! Sei es auch aus Notwehr oder im Affekt! Kommt man in eine bedrohliche Situation handelt man meistens intuitiv. Also prinzipiell keine Waffe "führen" ohne Erlaubnis oder Bedürfnis!
8. Und zu guter letzt schiesst man auch nicht mit Softairs auf Menschen geschweige denn das man auf sie zielt! Von echten Waffen ganz zu schweigen.

Ferner sollten Waffen im Rahmen eines Familienhaushaltes vor Kindern besonders geschützt werden, oder umgkehrt!?!?!?!. Grinsender Smiley Nichtsdestotrotz, lehrt man das Kind von vornherein den respektvollen Umgang mit Waffen, kann auch hier nichts passieren. Prinzipiell würde aber auch ich meine Kinder möglichst davon fern halten, wenn nicht sogar die Sachen später wieder verkaufen, sollte es nötig sein.

Grüße Jack
 

#11 03.09.2008, 18:13
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
@Jack

Richtig, das sollten die Grundsätze im Umgang mit Waffen sein. So wird es einem bei der Bundeswehr und/oder Polizei auch eingetrimmt Grinsender Smiley

Also, weitere strafrechtliche Fragen, immer her damit.. (damit ich hier im Forum auch mal nen Beitrag leisten kann Zwinkernder Smiley Zwinkernder Smiley Grinsender Smiley )
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#12 03.09.2008, 18:59
Dark Hunter Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Zitat:
3. für das Führen der Gegenstände, wenn berechtigtes Interesse besteht

Wie weit dehnbar ist das denn? Ich mein mich nachts auf dem Heimweg wehren zu können, sehe ich ja auch als berechtigtes Interesse und wer weiß, ob ich nich unterwegs wo was mal rasch abschnippeln will (geht nix, über geklaute Rosen am Gartenzaun) Zwinkernder Smiley
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 03.09.2008, 19:00 von Dark Hunter.  

#13 03.09.2008, 19:07
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Du darfst alles mitnehmen was nicht explizit verboten, oder soweit eingeschränkt ist, das nur der Besitz nicht aber das Führen erlaubt ist.
Hans
 

#14 03.09.2008, 19:11
azrael Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
ich habe immer ein taschenmesser bei mir. ich habe echt eine vorliebe für einhandmesser entwikelt, da mir bei den schweizer offiziersmesser immer die fingernägal umknickten.
Ein Tippfehler kann alles urinieren...
 

#15 03.09.2008, 19:12
Norman Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Ich hab immer mein Opinel dabei und dessen Klinge ist sicher 11 Zentimeter lang, ich schneide damit Brot auf Arbeit und beschmiere es mit Frischkäse Lachender Smiley
Norman Eschenfelder
Schemes heru nefer s:mech mech*
*altägyptisch für:
Folge den schönen Tagen und vergiss die Sorgen!
 

#16 03.09.2008, 19:13
Dark Hunter Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Zitat:
ich habe immer ein taschenmesser bei mir. ich habe echt eine vorliebe für einhandmesser entwikelt, da mir bei den schweizer offiziersmesser immer die fingernägal umknickten.

Also ich benutz ne Schere zum Schneiden meiner Nägel Grinsender Smiley
 

#17 03.09.2008, 19:17
Indiana Quin Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Zitat von Micha:
@Jack
Also, weitere strafrechtliche Fragen, immer her damit.. (damit ich hier im Forum auch mal nen Beitrag leisten kann Zwinkernder Smiley Zwinkernder Smiley Grinsender Smiley )
Solange du dich im Einklang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz befindest, werden auch die Kollegen hier im Forum nichts sagen.
 

#18 03.09.2008, 19:38
azrael Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
@ Dark Hunter... sehr komisch!
Ein Tippfehler kann alles urinieren...
 

#19 03.09.2008, 19:45
"Indy" Hans Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
How about back to toppic? Zwinkernder Smiley
Hans
 

#20 03.09.2008, 20:06
Micha Abwesend
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Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
@IndianaQuinn

Befinde mich meiner Meinung nach in dessen Einklang. Bei der obigen Aussage handelte es sich lediglich um ein völlig unentgeltliches Angebot, eventuelle Fragen zum Thema Waffenrecht, Strafrecht etc. zu diskutieren oder deren Problematik zu schildern. Somit handelt es sich m.E. nur um allgemeine Rechtsauskünfte oder rechtsbesorgende Bagatelletätigkeiten. Wollte damit kein Angebot für anwaltliche Tätigkeiten o. ä. abgeben.

So, und nun back topic...

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