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Bin da grad nicht ganz sicher (das Waffenrecht ist SO komplex das sich da manch Polizist selber nicht auskennt) aber ich meine ihr müsst da etwas vorsichtig sein. Wenn mich nicht alles täuscht hat das Verbot des Führens auch einen Passus wo es um eine Prozentale Breite der Klinge im Verhältnis zur Länge der Klinge geht. Ist die Klinge also sehr schmal im Verhältnis zur Länge (genaue Prozentangaben weiß ich grad nicht) dann ist das Messer immer noch vom Verbot des Führens betroffen.
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