Beiträge: 374 Dabei seit: 07.06.2008 Wohnort: Duisburg (NRW)
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Beiträge: 3.782 Dabei seit: 05.08.2007 Wohnort: Geislingen an der Steige
Fällt z.B. das Sammeln von Orden des dritten Reiches schon unter Wiederbetätigung?
Beiträge: 331 Dabei seit: 10.03.2008 Wohnort: Hamburg
Beiträge: 477 Dabei seit: 04.06.2008 Wohnort: -
Hast du die Hakenkreuze etc. abgedeckt, weil sie verboten sind? Bei solchen historischen Sammlerstücken...ich weiss nicht. Wenn ich mir da Indy 1+3 anschaue...
Beiträge: 4.824 Dabei seit: 30.10.2007 Wohnort: -
Sammelt eigentlich jemand von euch Comics? Hab meinen Schwerpunkt bei den Heften aus den USA.
Beiträge: 64 Dabei seit: 23.06.2008 Wohnort: Egelsbach/ Hessen
Filme sind allgemein als Kunst anerkannt und deswegen darf man dort in Deutschland HK darstellen - im Gegensatz zu Computerspielen beispielsweise, die (noch) nicht als Kunstwerke gelten. Bei nicht anerkannten Zwecken kann die Darstellung von verbotenen Symbolen des Dritten Reichs strafrechtlich verfolgt werden, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Beiträge: 175 Dabei seit: 04.06.2008 Wohnort: schau mal aus dem fenster!
Beiträge: 463 Dabei seit: 07.01.2006 Wohnort: Steiermark
Beiträge: 976 Dabei seit: 15.09.2007 Wohnort: -
Schön. Was hast Du denn an SW Kram?