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#1 31.07.2008, 16:43
Pandora Abwesend
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Betreff: Zoll-Frage
Hallo,

mich hat es nun auch das erste Mal erwischt, bestellte Ware von mir ist beim Zoll (2 Mark VII-Taschen). Und jetzt brauche ich Tipps von zollerfahrenen Leuten hier.

Hab von der Post so Zettel im Briefkasten gehabt und muss nun ne Zollanmeldung machen.

Auf der Customs Declaration vom Absender (Todds Costumes) ist angegeben "Gift" mit Warenwert 76 $ und 27 $ Postage.
Der Zoll möchte nun (ist auf dem grünen Zettel von der Post angekreuzt) eine Rechnung zweifach. Passt denn das mit der Angabe "Geschenk"?

Es hängt da noch ein weißer Infozettel dran, wo noch mehr an Infos verlangt wird - zum Versender, Zweck und Belege wie Paypal-Zahlungsnachweise usw.

Kriege ich Schwierigkeiten wegen der Angabe "Geschenk", wenn ich eine Rechnung vorlege? Oder kann ich guten Mutes mit meinen diversen Ausdrucken (Paypal, etc.) zum Zoll marschieren?

Danke!
Claudia
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#2 31.07.2008, 17:07
Last Crusader Abwesend
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Betreff: Re: Zoll-Frage
Es reicht wenn du deinen PP Kontoauszug vorlegst. Du sagst, du hast die ware ganz normal gekauft. Dass da "Gift" draufsteht, ist den Zöllnern dann egal, da das mittlerweile fast jeder angibt.
 

#3 31.07.2008, 17:33
Indiana Quin Abwesend
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Betreff: Re: Zoll-Frage
Hab meine Sachen von Todd am Montag beim Zoll geholt. Gab keine Probleme mit "gift".

PP-Auszug reicht nicht, ich musste die Rechnung, die mir Todd geschickt hat (zweifach) vorlegen, dort wurde dann mit dem PP-Auszug abgeglichen.
 

#4 31.07.2008, 17:45
Last Crusader Abwesend
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Betreff: Re: Zoll-Frage
Der PP-Auszug IST doch die Rechnung. Da sind schließlich alle Preise der Artikel usw. aufgelistet. Bei meinen Bestellungen von Todd war logischweise niemals eine Rechnung dabei, da es immer als "Gift" gekennzeichnet war. Deswegen muss der PP-Auszug vorgelegt werden und der reicht in der Regel auch aus.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 31.07.2008, 17:46 von Last Crusader.  

#5 31.07.2008, 18:31
Indiana Quin Abwesend
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Betreff: Re: Zoll-Frage
Zitat von Last Crusader:
[...]und der reicht in der Regel auch aus.

Du sagst es, aber wenn es nicht der Regel folgt...? Also lieber einmal mehr auf die Drucktaste hauen, bevor dich ein fleißiger Zollbeamter wieder nach hause schickt.
 

#6 31.07.2008, 18:48
Pandora Abwesend
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Betreff: Re: Zoll-Frage
das geht bei mir nicht, da meine rechnung auf meinem laptop liegt, dessen netzteil vermutlich defekt ist, ergo kein strom, kein rankommen an die rechnung... naja, bei den öffnungszeiten vom zollamt bonn hab ich wahrscheinlich eher ein neues netzteil als die taschen.

ach so, was müsste ich den so rechnen als kosten beim zoll? die wollen ja bares sehen und da würde ich gern vorher den betrag an geld holen.
Claudia
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#7 31.07.2008, 18:51
Indiana Quin Abwesend
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Betreff: Re: Zoll-Frage
Ca. 25% der Gesamtpreises, in Dollar versteht sich.
 

#8 09.12.2008, 21:10
Hanselation
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Betreff: Re: Zoll-Frage
Heute hat es mich erwischt. Ich war beim Zoll, weil ich so einen grünen Zettel Erstaunter Smiley im Briefkasten hatte.
Hab für ca 60 ¤was aus den USA kommen lassen und musste 19% Einfuhrsteuer zuzahlen.

Hatte mich gwundert, weil ich hier mal etwas von Warenwert ab 150 ¤ seit 01. Dezember 2008 gelesen hatte.
Darum hab ich die bereits "bekannte" Meldung beim Zoll nachgegoogelt (siehe Unten)
Es entfallen zwar bei einem Warenwert bis 150 ¤ die 4,7% Zollgebühren, die 19% Einfuhrsteuer muss man aber bezahlen - Manchmal jedenfalls! Dann nämlich, wenn der Zoll die Ware aus dem Postweg herauszieht, was sie ja zum Glück nicht immer tut Zwinkernder Smiley - Merkwürdiger Verein!

Zollauskunft dazu
Postverkehr:
Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht

Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

Edit: Schön, jetzt gibt es auch ein ebay-Filmchen dazu: Ebayfilm über Zollgebühren
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, das letzte Mal am 09.12.2008, 21:55 von Hanselation.  

#9 09.12.2008, 22:34
IndyfanBO Abwesend
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Betreff: Re: Zoll-Frage
Also ich hab auf Collectables meistens 3% drauf... War aber auch lange nicht da. Je nachdem in was die, die Ware einstufen... Manchmal wurde es bei mir sogar getrennt gerechnet, wenn mehrere Artikel bestellt wurden. Da wurde nicht der Gesamtpreis berechnet, sondern für jedes Teil was einzeln auf der Rechnung war ne passende Nummer gesucht... Da hat man bei Textilien manchmal deutliche Probleme, daher lass ich seitdem alle Kostümteile als Sammlerobjekte bzw. Collectables laufen, nicht als Kleidung...
 

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