| Kaindee | 14.04.2016, 21:57 |
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Betreff: Re: Satire Zitat von Aldridge: Ösi-Bashing?! Was ist denn daran Bashing?!?!?! Eher "Business as usual" ?! |
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| Aldridge | 14.04.2016, 22:00 |
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Betreff: Re: Satire Wenn alles klappt, bin ich dieses Jahr noch mal in Wien - zur Feldforschung. ![]() Off-Topic: Um die Wein & Co.-Kneipen beneide ich euch ja... |
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| Kaindee | 14.04.2016, 22:12 |
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Betreff: Re: Satire Wien ?! Und kommst du auch mal nach Österreich ? |
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| Aldridge | 14.04.2016, 22:14 |
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Betreff: Re: Satire Hey, ich fang´ erst mal leicht an... |
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| Kaindee | 14.04.2016, 22:24 |
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Betreff: Re: Satire Gute Idee. Melde dich aber wenn du mal in Linz oder auf der Durchreise bist,wäre nett sich mal pers. kennenzulernen. |
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| Aldridge | 14.04.2016, 22:35 |
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Betreff: Re: Satire Ich versuche eigentlich, den persönlichen Kontakt mit den Ureinwohnern zu vermeiden. ![]() Nein, im Ernst: Danke für die Einladung. Ja, wäre nett. |
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| Lacombe | 14.04.2016, 22:57 |
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Betreff: Re: Satire Es soll ja heutzutage Leute in Linz, Salzburg oder Innsbruck geben, die glauben, dass sie KEINE Deutschen sind. Vor 150 Jahren hat das dort fast keiner geglaubt. Ihr wisst ja, wie die nach Südtirol eingewanderten Süditaliener die einheimische Bevölkerung nennen. Die Deutschen. |
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| treasurelane | 15.04.2016, 13:43 |
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Betreff: Re: Satire Unsere Bundeskanzlerin "stimmt den Ermittlungen zu". (http://www.bild.de/....bild.html) Wieder mal ein Husarenstück. Danke Frau Merkel, sie sind die Beste. |
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| Aldridge | 15.04.2016, 14:00 |
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Betreff: Re: Satire Nicht die Bundeskanzlerin, sondern die Bundesregierung. Bitte genau bleiben und nicht auf die Bild reinfallen. ![]() Ansonsten: Ja, ein einziger großer Witz. Eine einzige Schande für den Rechtsstaat. Jetzt bleibt echt nur zu hoffen, dass ein Gericht dem grenzdebilen Treiben ein Ende setzt. |
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| Pascal | 15.04.2016, 14:10 |
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Betreff: Re: Satire Zitat von Lacombe: Es soll ja heutzutage Leute in Linz, Salzburg oder Innsbruck geben, die glauben, dass sie KEINE Deutschen sind. Vor 150 Jahren hat das dort fast keiner geglaubt. Off-Topic: Diese italienische Sicht macht ja auch aus historischer Betrachtung heraus durchaus Sinn. Ich wüsste auch nicht, warum ein Saarländer oder Westphale nun eher ein Deutscher als z.B. ein Österreicher sein sollte. "Deutschland" ist doch keine Abkürzung von "Das gemeinsame Land aller Deutschen" |
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| Aldridge | 15.04.2016, 14:15 |
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Betreff: Re: Satire Off-Topic: Insofern - um den alten Witz zu bemühen - wäre Mallorca auch Deutschland? |
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| Pascal | 15.04.2016, 14:18 |
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Betreff: Re: Satire Zitat von Aldridge: Nicht die Bundeskanzlerin, sondern die Bundesregierung. Eben... ein großer Unterschied, waren ja auch massig Personen beteiligt, die keine Kanzler sind. Zitat von Aldridge: Ansonsten: Ja, ein einziger großer Witz. Eine einzige Schande für den Rechtsstaat. Warum denn? Ich finde diese Entscheidung aus rechtsstaatlicher Sicht absolut vertretbar. Zitat von Aldridge: Jetzt bleibt echt nur zu hoffen, dass ein Gericht dem grenzdebilen Treiben ein Ende setzt. auf jeden Fall Bzw.: Muss eine Anzeige nicht erst dann vor Gericht verhandelt werden, wenn z.B. ein Staatsanwalt oder Richter der Meinung ist, dass der Kläger überhaupt Chancen auf einen gerichtlichen Erfolg hat? |
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| Aldridge | 15.04.2016, 14:28 |
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Betreff: Re: Satire Zitat von Pascal: Eben... ein großer Unterschied, waren ja auch massig Personen beteiligt, die keine Kanzler sind. Was man so liest, gab es auch... Uneinigkeiten zwischen Kanzleramt und Auswärtigem Amt... Zitat von Pascal: Warum denn? Ich finde diese Entscheidung aus rechtsstaatlicher Sicht absolut vertretbar. Inwiefern? Zitat von Pascal: auf jeden Fall Gute Frage. Das klang in den vergangenen Tagen schon so definitiv... |
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| Pascal | 15.04.2016, 14:46 |
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Betreff: Re: Satire Zitat von Aldridge:
Habe ich ja schon zuvor geschrieben: Die Anzeige erfolgte auf Zitat von § 103 StGB: Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt [...] beleidigt, wird [...] bestraft. [...] Darauf folgt dann zwangsläuftig Zitat von § § 104a StGB: Straftaten [...] werden nur verfolgt, wenn [...] die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Wenn man sich rechtstaatlich verhalten möchte, muss sich an die geltenden Gesetze halten. Die Regierung musste also entscheiden, ob sie einer Strafverfolgung zustimmt. Dies hat sie auch getan, was ihr gutes Recht war. Ob ich dies alles nun persönlich eher toll oder eher blöd finde, spielt keine Rolle, wenn ich nur die Rechtstaatlichkeit der Geschehnisse beurteilen möchte. |
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| Aldridge | 15.04.2016, 14:54 |
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Betreff: Re: Satire Das ist ja der Punkt: Ist es bei dem Kontext und dem Ziel des Schmähgedichtes rechtens, in diesem Fall eine Beleidigung eines Staatsoberhauptes zu sehen? Tatsächlich wurde Herrn Edogan ja nicht gezielt geschmäht, es wurde eine Diskussion aufgenommen. Insofern: Liegt eine Beleidigung vor? Die Bundesregierung sagt nun: ja. Obwohl ihr diese Beurteilung gar nicht zusteht. Der übergeordnete Punkt ist auch - wenn auch abseits aller Paragrafen: Passt ein Majestätsbeleidigungs-Artikel in einen modernen Rechtsstaat? |
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| Pascal | 15.04.2016, 15:03 |
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Betreff: Re: Satire Zitat von Aldridge: Das ist ja der Punkt: Ist es bei dem Kontext und dem Ziel des Schmähgedichtes rechtens, in diesem Fall eine Beleidigung eines Staatsoberhauptes zu sehen? Tatsächlich wurde Herrn Edogan ja nicht gezielt geschmäht, es wurde eine Diskussion aufgenommen. Insofern: Liegt eine Beleidigung vor? Das ist sicherlich eine vertretbare Meinung. Aber an den verschiedenen bereits publizieren anderen Meinungen siehst Du ja, dass man den Fall auch anders beurteilen kann. Zitat von Aldridge: Die Bundesregierung sagt nun: ja. Obwohl ihr diese Beurteilung gar nicht zusteht. Nein, das tut sie nicht. Sie sagt: "Eventuell könnte es eine Beleidigung sein. Aber diese Beurteilung wird nun der Justiz überlassen." Zitat von Aldridge: Der übergeordnete Punkt ist auch - wenn auch abseits aller Paragrafen: Passt ein Majestätsbeleidigungs-Artikel in einen modernen Rechtsstaat? Die Regierung hat ja in der gleichen Presserkläung auch verlauten lassen, dass sie diesen Artikel nun schnellstmöglich abschaffen möchte. Trotzdem gilt: solange ein Artikel im Gesetz steht, kannst Du niemandem vorwerfen, wenn er sich während dieser Zeitspanne auch darauf beruft. "Recht" bedeutet ja leider nicht automatisch "Gerechtigkeit". |
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| Aldridge | 15.04.2016, 15:57 |
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Betreff: Re: Satire Zitat von Pascal: Das ist sicherlich eine vertretbare Meinung. Aber an den verschiedenen bereits publizieren anderen Meinungen siehst Du ja, dass man den Fall auch anders beurteilen kann. Offensichtlich. Vor allem die Meinungen, die das Gedicht aus dem Kontext reißen. Die Diskussionen bei Anne Will und Maybrit Illner haben ja gezeigt, dass sich die Kritiker stets auf das Gedicht stürzen, dabei aber allzu bereitwillig den Rahmen außen vor lassen - und dazu auch nicht viel zu sagen haben. Zitat von Pascal: Nein, das tut sie nicht. Sie sagt: "Eventuell könnte es eine Beleidigung sein. Aber diese Beurteilung wird nun der Justiz überlassen." Ok. Wobei trotzdem irgendwie schizophren. Denn auch wenn ich sagen, dass es eine Beleidigung sein "könnte", nehme ich eine Wertung vor. Das heißt: Ich räume meines Erachtens die Möglichkeit ein... Zitat von Pascal: Die Regierung hat ja in der gleichen Presserkläung auch verlauten lassen, dass sie diesen Artikel nun schnellstmöglich abschaffen möchte. Und deshalb meine Meinung: Eine Schande für einen (modernen) Rechtsstaat. Das scheint die Regierung ja ähnlich zu sehen, sonst würde sie den Artikel (bis 2018) nicht abschaffen wollen. Sowieso irgendwie paradox, dass nach einem (meine Meinung: veralteten) Artikel gehandelt wird, den man gar nicht mehr haben will. |
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| Pascal | 15.04.2016, 17:43 |
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Betreff: Re: Satire hier kein Widerspruch von mir |
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| Aldridge | 15.04.2016, 17:56 |
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Betreff: Re: Satire Ich denke, Merkel hat sich heute schon ganz gut verkauft, weil sie die Türkei damit indirekt in die Pflicht genommen hat. Das grundsätzliche Dilemma ist nur: Jetzt wird ein Satiriker vor Gericht stehen. Das ist kein gutes Zeichen, erst recht nicht in einer Demokratie. |
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| Aldridge | 15.04.2016, 18:11 |
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Betreff: Re: Satire Sorry, Doppelpost, aber guter Punkt: Zitat: Der Bundesregierung kann auch ein Blick in das Grundgesetz (GG) empfohlen werden. Artikel 3 GG ist die Grundlage der Bürgergesellschaft. Die „Gleichheit vor dem Gesetz“ bezieht sich auf das allgemeine Gesetz, das Jedermann eine gleiche Rechtsstellung einräumt. Im berühmten Kommentar von Maunz/Dürig zum Grundgesetz steht der Satz: „Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wird durch jedes Gesetz, durch jeden seiner Tatbestände verwirklicht und der Gleichheitssatz begleitet jedes Staatsorgan bei allen seinen Entscheidungen“. Quelle: http://www.focus.de/...34982.html |
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