Aldridge 13.04.2016, 09:30
Betreff: Satire

Ok, hier also der Satire-Thread. Vielleicht funktioniert´s ja, wenn man Politik nicht offen anspricht, sondern ironisch verdreht. Zwinkernder Smiley

Anlass: Die unsägliche Böhmermann-Debatte. Also: Was sind eure Meinungen? Was denkt ihr, ob das juristisch überhaupt haltbar ist? Hätte die Politik generell anders diskutieren müssen? Und ist die Satire überhaupt das Problem - und damit andersrum gefragt: Kann Satire überhaupt wirksam sein, wenn sie auf diese Weise diskutiert wird?

Eigene Meinungen sind erbeten, nicht einfach nur Posts von Youtube-Videos. Danke.

Pascal 13.04.2016, 09:57
Betreff: Re: Satire

Das ist doch eher eine juristische Frage, oder?

Zitat von § 103 StGB:
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Zitat von § 200 StGB:
(1) Ist die Beleidigung öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Verletzten oder eines sonst zum Strafantrag Berechtigten anzuordnen, daß die Verurteilung wegen der Beleidigung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird.

(2) Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen. Ist die Beleidigung durch Veröffentlichung in einer Zeitung oder Zeitschrift begangen, so ist auch die Bekanntmachung in eine Zeitung oder Zeitschrift aufzunehmen, und zwar, wenn möglich, in dieselbe, in der die Beleidigung enthalten war; dies gilt entsprechend, wenn die Beleidigung durch Veröffentlichung im Rundfunk begangen ist.

Aldridge 13.04.2016, 10:00
Betreff: Re: Satire

Und was schließt du daraus?

Pascal 13.04.2016, 10:06
Betreff: Re: Satire

ähhh... das Beleidigungen verboten sind?

Bleibt also nurnoch die Klärung vor Gericht, ob dieser besagte Fernsehauftritt als Beleidigung zu werten ist -> wie gesagt, eine juristische Frage.

Aldridge 13.04.2016, 10:12
Betreff: Re: Satire

Abseits der juristischen Frage...

War es denn - deiner persönlichen Meinung nach - als Beleidigung zu werten? Immerhin stand das Gedicht in der Sendung ja nicht für sich, sondern wurde auf eine Meta-Ebene gehoben. Böhmermann hatte angekündigt, den Unterschied zwischen Satire und Schmähgedicht aufzuzeigen. Damit liegt ja eine sachliche Auseinandersetzung vor.

Andersrum: Hätte dann nicht schon die Titanic verklagt werden müssen, als sie den Papst in vollgepinkelter Kutte gezeigt hatte. Da fand solch eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema ja nicht statt.

Pascal 13.04.2016, 10:20
Betreff: Re: Satire

Ich habe die Sendung mit Herrn Böhmermann nicht gesehen, kann also auch keine Meinung haben, ob hier eine Beleidigung vorliegt. Aber wenn dies umstritten, bzw. ein Grenzfall sein sollte, wäre dies doich ein Fall, der vor Gericht gekärt werden sollte, oder? Immerhin sind ja Gerichte für solche Klärungen zuständig.

Allerdings wurde heute morgen im ARD zufällig ein Interview mit der Anwältin der Zeitschrift Titanic geführt. Die Dame hat tatsächlich gesagt, dass die Kuttenausgabe seinerzeit als Rechtsbruch (mit ensprechenden Konsequenzen) gewertet wurde.

Plissken 13.04.2016, 10:26
Betreff: Re: Satire

Zitat von Pascal:
Das ist doch eher eine juristische Frage, oder?

Zitat von § 103 StGB:
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Zitat von § 200 StGB:
(1) Ist die Beleidigung öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Verletzten oder eines sonst zum Strafantrag Berechtigten anzuordnen, daß die Verurteilung wegen der Beleidigung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird.

(2) Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen. Ist die Beleidigung durch Veröffentlichung in einer Zeitung oder Zeitschrift begangen, so ist auch die Bekanntmachung in eine Zeitung oder Zeitschrift aufzunehmen, und zwar, wenn möglich, in dieselbe, in der die Beleidigung enthalten war; dies gilt entsprechend, wenn die Beleidigung durch Veröffentlichung im Rundfunk begangen ist.

Soweit ich weiß, hielt sich Herr Erdogan zum Zeitpunkt der Sendung nicht in Deutschland auf. Zwinkernder Smiley

Auch sonst sehe ich keine Grundlage um Böhmermann zu verurteilen. Man kann nur hoffen, dass sich die Politik ab jetzt raushält.

Bei Anne Will gab es eine schöne Debatte dazu...

Aldridge 13.04.2016, 10:29
Betreff: Re: Satire

Zitat von Pascal:
Ich habe die Sendung mit Herrn Böhmermann nicht gesehen, kann also auch keine Meinung haben, ob hier eine Beleidigung vorliegt. Aber wenn dies umstritten, bzw. ein Grenzfall sein sollte, wäre dies doich ein Fall, der vor Gericht gekärt werden sollte, oder? Immerhin sind ja Gerichte für solche Klärungen zuständig.

Allerdings wurde heute morgen im ARD zufällig ein Interview mit der Anwältin der Zeitschrift Titanic geführt. Die Dame hat tatsächlich gesagt, dass die Kuttenausgabe seinerzeit als Rechtsbruch (mit ensprechenden Konsequenzen) gewertet wurde.

Die Diskussion wird doch derzeit weit überwiegend von Nicht-Juristen geführt. Wieso jetzt der Rückzug auf die Gerichte?

Das bedeutet doch: Wir können fleißig über Satire diskutieren und lustige Youtube-Ausschnitte reden - solange die Satire nicht unbequem wird. Oder?

Pascal 13.04.2016, 10:56
Betreff: Re: Satire

Zitat von Plissken:
Soweit ich weiß, hielt sich Herr Erdogan zum Zeitpunkt der Sendung nicht in Deutschland auf. Zwinkernder Smiley

Mir ist nicht ganz klar, worauf sich bei diesem langem Satz der Aufhalt im Inland bezieht. Aber abgesehen davon hat Herr Erdogan doch auch zusätzlich als Privatperson Herrn Böhmermann angezeigt.

Zitat von § 185 (StGB):
Beleidigung: Kundgabe der Missachtung einer Tatsache oder eines Werturteil oder Nichtachtung. Bestraft wird daher die sogenannten einfache oder Formalbeleidigung. Die Kundgabe muss einen bestimmten Inhalt haben und kann unmittelbar, aber auch vermittelt gegenüber dem Betroffenen erfolgen. Die Äußerung muss ehrverletzenden Inhalt besitzen. Die Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung.


Hierbei ist es wohl egal, wo sich der Beleidigte aufgehalten hat, oder?

http://www.juraforum.de/lexikon/beleidigung
Zitat:
Eine Berufung auf Art. 5 I GG der Meinungsfreiheit ist nicht mehr möglich, denn § 185 StGB stellt ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5II GG dar, dass einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 5 I GG rechtfertigt.

Aldridge 13.04.2016, 11:05
Betreff: Re: Satire

Interessanter offener Brief von Tübingens Bürgermeister:

Zitat:
Böhmermann spricht nicht für Deutschland
Sehr geehrter Herr Präsident Erdogan,
Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland möchte ich mich bei Ihnen für die "schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit" entschuldigen, die Herr Böhmermann Ihnen gegenüber verübt hat.
Ich halte es für völlig inakzeptabel, dass ein Satiriker unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Sie als Staatsoberhaupt um die Ehre bringt und unterstütze daher voll und ganz Ihr Verlangen, ihn angemessen zu bestrafen. Dies gilt um so mehr, als Sie den Kampf gegen die Meinungsfreiheit im eigenen Land mit großer Überzeugung und glaubwürdig führen. Mehr als 2000 Strafverfahren wegen Beleidigung des Präsidenten sprechen eine klare Sprache. Eine Verurteilung von Herrn Böhmermann in Deutschland wird den Widerständigen in der Türkei klar machen, dass sie sich nicht auf westliche Werte berufen können.
Für eine spürbare Strafe scheint mir das deutsche Strafrecht aber zu schwach. Ich möchte Sie daher dazu ermutigen, nach einer Verurteilung dieses unverschämten Mannes ein Auslieferungsersuchen einzureichen.
Angesichts Ihrer großen Verdienste in der Flüchtlingskrise können Sie von Deutschland eine bevorzugte Behandlung erwarten. Die EU hat bereits bewiesen, dass sie lieber moralisch zweifelhafte Arbeit der Türkei auflädt, als selbst die eigene Grenzen wirksam zu schützen. Es ist zu erwarten, dass daher die angemessen harte Strafe nur möglich ist, wenn sie in der Türkei erfolgt.
Schneiden Sie Herrn Böhmermann die Eier ab, damit er sich nie wieder über Präsidenten mit kurzem Schwanz lustig macht.
Ergebenst
Ihr Boris Palmer

Quelle: http://www.n-tv.de/...51231.html

Die Frage ist allerdings: Das ist geschrieben mit leichter Ironie, das tut nicht weh. Hätte solch ein Text die gleiche Diskussion ausgelöst?

IndianaJonesJr1981 13.04.2016, 11:16
Betreff: Re: Satire

So lange der neue Didi Song durchgeht Oó

Kukulcan 13.04.2016, 13:19
Betreff: Re: Satire

Ich würde das auch eher einer gerichtlichen Klärung überlassen als ein Politikum daraus zu machen, bzw. statt überhaupt erst die Politik entscheiden zu lassen, ob es zu einer gerichtlichen Klärung kommt.

Satire darf alles...naja...ich hatte an Satire wohl zu hohe Ansprüche (aber das ist ja alles auf der Meta-Ebene). Bei Erfindungen ist es jedenfalls so, dass eine gewisse "Erfindungshöhe" bestehen muss, bei Satire sollte vielleicht etwas ähnliches gelten?! Aber da wissen Richter und Anwälte sicher mehr.

Aldridge 13.04.2016, 13:25
Betreff: Re: Satire

Das tut es bei Satire ja immer. Genauso bei Schmähkritik, sonst wäre sie juristisch etwa so sehr zu fassen wie ein schlichtes "Moin!". Genau die Grenze, dass Satire eben nicht alles darf, wollte Böhmermann ja aufzeigen. Naja...

Wer das Gedicht und den Kontext nicht kennt - auf SPON ist alles im Wortlaut nachlesbar: http://www.spiegel.de/...86571.html

Kukulcan 13.04.2016, 13:51
Betreff: Re: Satire

Die Meta Ebene hab ich schon verstanden, aber inwieweit hilft das. Ist so, als ob ich dir in die Fresse haue und sage "Ich weiß, das ist verboten, zeig mich bitte nicht an, ich mein das gar nicht so".

Aldridge 13.04.2016, 14:15
Betreff: Re: Satire

Die Meta-Ebene bedeutet, dass sich Böhmermann und seine Redaktion sachlich mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Denn die greifen letztlich "nur" die Diskussion um den Extra3-Beitrag auf und wollen deutlich machen, was erlaubt ist und was nicht. Insofern gibt es da auch keinen Adressaten des Gedichts, da es nur dazu dient, die Diskussion selbst zum Thema zu machen.

Der Spiegel schreibt´s so:

Zitat:
Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben und gilt als eines der mächtigsten Grundrechte. Satire als eine Form der Kunst darf verzerren, übertreiben, verfremden. Doch auch für sie gelten Grenzen, wenn Menschen mit Schmähkritik überzogen werden. Ob Satire eine Beleidigung ist, hängt davon ab, ob die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht oder der Wille, jemanden verächtlich zu machen.

Auch die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Eine Meinung darf polemisch und überspitzt formuliert werden. Auch Amtsträger darf man in personalisierter Weise kritisieren. Nur wenn die Würde einer Person angetastet, sie beleidigt oder mit Schmähkritik überzogen wird, muss die Meinungsfreiheit zurückstehen. Geht es bei einer Meinungsäußerung vor allem darum, eine einzelne Person herabzuwürdigen, spricht man von Schmähkritik.


Quelle: http://www.spiegel.de/...86555.html

IndianaJonesJr1981 13.04.2016, 14:16
Betreff: Re: Satire

Wie gesagt sehe da kein großen Unterschied zu dem hier.

http://youtu.be/YOwxDY37ZxE

Und hätte der wirklich Eier hätte der die Fresse gehalten und gut ist. Als Person des öffentlichen Lebens , ist man nun mal Satire ausgesetzt. Und ich denke auch nicht das das irgendjemand , egal ob Türke oder Deutsche oder sonst wer den Inhalt als Wahrheit ansieht. Der macht genug Scheiss um sich selber schlecht da stehen zu lassen. Da bedarf es kein Böhmermann.

Kukulcan 13.04.2016, 14:37
Betreff: Re: Satire

Zitat von Aldridge:
Zitat:
Ob Satire eine Beleidigung ist, hängt davon ab, ob die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht oder der Wille, jemanden verächtlich zu machen.

Das wird er sich wohl fragen lassen müssen. Zum einen, ob das eine sachliche Diskussion an sich ist, zum anderen, ob man als Satiriker, der sich auf Meta Ebenen begibt, nicht ganz klar wissen musste, dass es keine sachliche Diskussion geben wird und - wenn ich mal vermuten dürfte - das auch von vornherein nicht das Ziel war.

Mal ganz vom Thema abgehoben, alle finden es toll, wie diese intelligente Satire das Thema "Was darf Satire" in die Öffentlichkeit bringt, aber sorry, das tut die erwähnte Titanic eben schon lange und ich seh hier nicht, dass hier etwas Neues geboten wird, außer dass das Thema eben sehr aktuell ist.

Ob Erdogan nun Eier in der Hose hat, das ist schwer einzuschätzen, da die Reaktion oder Nicht-Reaktion auf diesen Vorfall natürlich für ihn eine extrem wichtige politische Frage ist und man die mit unserem "Da steh ich drüber und das ist gut so" Verständnis nicht wirklich fassen kann. Dass man mit Handlungen natürlich auch satirische Reaktionen hervorruft, darüber wird sich Herr Erdogan sicher auch nicht wundern, insofern selber Schuld.

Aldridge 13.04.2016, 14:49
Betreff: Re: Satire

Titanic macht ja keine Meta-Ebene auf. Zwinkernder Smiley Die sind manchmal ganz schlau unterwegs, manchmal ganz plump. Wie Pascal schon berichtet hat: Die Grenzen haben die auch schon übertreten, aber da gab es eben keine Anzeige aus dem Vatikan.

Was Böhmermann angeht: Natürlich kann die Meta-Ebene, die er da aufmacht, auch nur ein Kniff gewesen sein, damit er sich mit an die Extra3-Nummer dranhängen und noch einen draufsetzen kann. Nichtsdestotrotz muss ein Gericht ja damit arbeiten, was vorliegt. Und das ist: Böhmermann macht ne Meta-Ebene auf und setzt sich selbst somit sachlich damit auseinander. Ob dann sein Beitrag sachlich behandelt wird (angesichts eines angepissten Erdogans nicht erwartbar), spielt dabei keine Rolle.

Ich denke auch, dass diese Sache vorab über irgendeinen Anwaltstisch gelaufen ist. Als Pufpaff seinerzeit gegen die katholische Kirche gewettert hatte, hat er das auch erst rechtlich prüfen lassen.

Das Hallervorden-Video ist dagegen übrigens harmlos. Weiß auch nicht, warum der sich nun berufen fühlt, da nachzulegen...

Kukulcan 13.04.2016, 15:19
Betreff: Re: Satire

Zitat von Aldridge:
Das Hallervorden-Video ist dagegen übrigens harmlos. Weiß auch nicht, warum der sich nun berufen fühlt, da nachzulegen...

Da könnte ich mir schon Gründe vorstellen

Indy2Go 13.04.2016, 15:23
Betreff: Satire

Zitat von Dieter Hallervorden:
Ich wollte da nicht nur solidarisch mit den angegriffenen Kollegen sein, sondern eigentlich auch mit mir selbst und meiner künstlerischen Freiheit! [...] Als ob es nicht ausreicht, dem türkischen Machthaber Flüchtlinge, Steuermilliarden und Lenkwaffen auszuliefern: nun ist auch noch die Meinungsfreiheit geliefert.

Bei aller Sympathie für den Herrn Hallervorden muss ich aber sagen, ich finde das Lied weder gut (im Sinne von "amüsant") noch notwendig.