Das Brötchen 14.06.2012, 21:46
Betreff: Re: wi hilft man so jemanden?

Zitat von azrael:
wird immer besser, nun habe ich über facebook eine nachricht bekommen ich soll mich von meiner arbeitskollegin fernhalten.

Ich hoffe doch, es wurde strafrechtlich relevant formuliert? Zwinkernder Smiley

"Indy" Hans 14.06.2012, 21:49
Betreff: Re: wi hilft man so jemanden?

Ich denke mal das ist in dem gesamten Kontext, in dem das steht, gar nicht mehr nötig. Das gibt sicherlich auch so schon ein "schönes" Gesamtbild, daß die entsprechenden Stellen sicherlich zu "würdigen" wissen. - Hoffentlich!

azrael 15.06.2012, 11:49
Betreff: Re: wi hilft man so jemanden?

ich werde es natürlich der polizei zukommen lassen.

der genaue wortlau ist: halte dich von meiner mutter "ihr name" fern, ok.

habe gestern ihr eine sms gesendet. sie antwortete das es ihr sehr schlecht geht nach dem vorfall. sie gibt sich immer noch die schuld dafür.
ihr wurde jetzt gekündigt, damit sie geld vom arbeitsamt bekommt. allerdings unter der premisse das sie wieder eingestellt wird sobald sie dazu in der lage ist.
es wird geheim gehalten wo sie nun ist und das ist gut so. ich glaube aber das ich ganz genau weis wo sie ist. werde mich aber hüten sie zu besuchen weil die gefahr zu groß ist das er mich beobachtet. so hat er auch das frauenhaus gefunden indem er einfach einer unserer mitarbeiterinnen gefolgt ist, als diese sie besuchen wollte. er ist nicht dumm, da wir alle sensibilisiert wurden darauf zu achten ob er uns folgt, hat er sich einfach einen anderen wagen besorgt.

azrael 16.01.2013, 13:54
Betreff: Re: wi hilft man so jemanden?

muss nun mal diesen thread wieder ausgraben um dampf ab zu lassen.

kurz zur geschichte: ich habe damals den ehemann angezeigt wegen gefährdung im straßenverkehr. und meine kollegin ist nach leibzig geflohen/gezogen. habe kontakt zu ihr gehalten. hat nun eine eigene kleine wohnung, ist in therapie und hat eine reha hinter sich.

aktuell: heute war gerischtstermin wegen der anzeige. ich war echt nervös. und es wurde arg.
meine ex-kollegin und ich trafen im flur auseinander und unterhielten uns kurz. ihr mann und ihr sohn, sowie ein freund des sohnes sahen uns und kamen auf uns zu. der mann drehte gleich voll aucf und beschipfte meine kollegin. sie solle keine lügen erzählen, solle sich um die kinder kümmern, und das werde ein nachspiel haben. gott sei dank hat das einer der am gericht arbeitenden leute mitbekommen und gleich für personenschutz gesorgt und den richter informiert.
in der wartezeit bedrohten mich dann der sohn und dessen freund. ich solle ja die warheit sagen, keine lügen erzählen, ich soll mich von seiner mutter fernhalten, man sieht sich immer zweimal im leben und (was mich sehr angepisst hat) ich währe ausländerfeindlich usw.
fuchsig wurden sie nur weil ich überhaupt nicht auf die beiden reagierte.
ich kam dann auchnur kurz rein, machte meine aussage und ging danach gleich wieder weil ich keine lust hatte der familie nochmal über den weg zu laufen. ich weis nun leider nicht was und ob meine kollegin ausgesagt hat und wie das urteil handelt.

bin jetzt aber am grübeln wegen der drohungen. sind zwar 2 15/16 jährige möchtegern gewesen, aber die können auch genug anrichten.

Raider 17.01.2013, 06:20
Betreff: Re: wi hilft man so jemanden?

Ist jetzt zwar zu spät, aber da die Drohungen vor deiner Aussage stattgefunden haben, hätte ich das gleich noch dem Richter im Zeugenstand erzählt.

azrael 17.01.2013, 08:39
Betreff: Re: wi hilft man so jemanden?

die idee hatte ich. aber da ich erlebt habe wie aufbrausend der kerl sein kann, habe ich es mir verkniffe.
eigentlich war ich ja auch sehr nett... habe ihn ja "nur" wegen der gefährdung im straßenverker angezeigt. von einer anzeige wegen versuchter körperverletzung und nötigung habe ich abgesehen. das sagte ich im zeugenstand auch. der richter fragte warum ich sagte, weil er sich entschuldigt hat und ich nicht nachtragend bin. nur eben die geschichte im straßenverker ging garnicht weil er mich, seine "noch"ehefrau und den anderen verker gefährdet hat.

um zu zeigen das ich nicht böswillig bin habe ich auf die frage des richter ob er mich absichtlich in den straßenverker gedrängt hat geantwortet, das ich das nicht glaube, sondern eher das er kurzfristig unbewust rübergezogen hat.
es reicht wenn der richter sieht das es grob fahrlässig war. muss nicht auch noch mutwillig dazukommen.

mich bohrt nur etwas, das ich nicht weis wie es ausgegangen ist. nur mir war es sicherere, weg zu gehen, um einer weiteren konfrontation aus dem weg zu gehen.

azrael 25.01.2013, 18:11
Betreff: Re: wi hilft man so jemanden?

war nicht einfach heraus zu finden wie das urteil ausgefallen ist. ich muste einen gefallen einfordern von einer bekannten. schade um den gefallen. wollte ihn eigentlich aufheben bis ich mal vor gericht muss und beweise verschwinden müßen... Grinsender Smiley Grinsender Smiley Grinsender Smiley Grinsender Smiley Grinsender Smiley

ganz genau weis ich das urteil immer noch nicht. aber was ich weis ist das er über 400¤ strafe zahlen darf und das er seinen führersein los ist. leider weis ich nicht für wie lange.