azrael 26.12.2009, 23:28
Betreff: Thugee Dolch

weis einer von euch ob diese art von dolchen in deutschlnd verboten sind? ich spreche jetzt von einer komplett stumpfen variante aus aluminium. also auch nicht geeignet zum schärfen. wäre also keine waffe im eigentlichen sinne, sondern eine reine deco. weis einer wie die gesetze da genau aussehen?

IndyTom 27.12.2009, 10:56
Betreff: Re: Thugee Dolch

Kann ich mir nicht vorstellen das er verboten wäre. Ich habe ein Replica von einem Wehrmachtsbajonett welches in etwa die selbe größe wie der Thugee Dolch haben dürfte. Das Replica von mir is auch Stumpf und zählt als Dekowaffe womit man eigentlich keine Probleme haben sollte.

azrael 27.12.2009, 13:41
Betreff: Re: Thugee Dolch

ich bin mir da nicht so sicher, da es ja ein dolch mit quer stehendem griff ist. meines wissen nach verboten.

Caitlin 27.12.2009, 14:15
Betreff: Re: Thugee Dolch

Drucke dir doch mal das Bild aus und gehe damit mal zur Polizei oder zu einer anderen Behördenstelle. Vielleicht wissen die da weiter.

Ich finde es sowieso sowas von doof mit diesen neuen Waffengesetz. Da weis man doch echt nicht, was noch erlaubt ist und was nicht. Da dürfte man in der Kücke ja eigentlich auch kein großes Fleischermessen haben, denn sowas könnte doch auch als Säbel durchgehen... Zwinkernder Smiley .

Grüßlis von Caitlin

IndyfanBO 27.12.2009, 14:17
Betreff: Re: Thugee Dolch

Kommt drauf an...

Ein dolch ist in der Regel beidseitig geschliffen, und ist somit eine Hieb- und Stich- bzw. Stoßwaffe, die darauf ausgelegt ist Verletzungen oder Schädigungen hervorzurufen. Hier ist die Rechtslage nicht eindeutig. Ist die Waffe dazu bestimmt Verletzungen beizubringen, könnte es kritisch werden bei sowas.

Im Falle des Thugee Dolches würde ich persönlich aber grünes Licht geben, denn Geräte die zwar als Hieb- und Stoßwaffen eingestuft werden, aber z.B. nur Nachbildungen sind, einem Sport dienen (Sportflorette, Sportdegen), Brauchtumspflege (historisch nachgebildete Lanzen oder Degen) oder als Dekorationsgegenstand dienen (Zierdegen, Dekorationsschwerter), fallen nicht unter diese Regelungen. (§1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG)

Allerdings solltest du mein Geschriebenes nicht als verbindliche Rechtsgrundlage nehmen, sondern lediglich als Hinweis. Ich distanziere mich ausdrücklich davon, Irrtümer und Fehler selbstverständlich vorbehalten Zwinkernder Smiley

Hast du denn ne quelle wo man son Dolch bekommt oder willst du selber einen machen?!? Bei seber machen ist das eh ne rechtliche grauzone, von daher...

Jürgen 27.12.2009, 14:26
Betreff: Re: Thugee Dolch

Mhh als ich glaube das Probleme bei dieser Art Dolch ist der zur SChneide um 90° gedrehte Griff. Diese "Faust-Dolche" sind meines Wissens nach verboten. Ich kenne dass von speziellen Faust-Jagdmessern die zum Ausnehmen von Wild gedacht sind und für die man mittlerweile nachweisen muss, dass man jagd.
Aber das Ding aus Alu sollte doch keine Probleme machen - schon garnicht wenn es bei dir zu Hause an der Wand oder so hängt. Da ist jedes normale Brotzeit-Messer gefährlicher. Aber dt. gesetz und Logik beisen sich halt manchmal.

azrael 27.12.2009, 14:39
Betreff: Re: Thugee Dolch

Zitat:
Da dürfte man in der Kücke ja eigentlich auch kein großes Fleischermessen haben, denn sowas könnte doch auch als Säbel durchgehen...
wenn die meine küchenmesser sehen, dann bestimmt.
Zitat:
Hast du denn ne quelle wo man son Dolch bekommt oder willst du selber einen machen?!? Bei seber machen ist das eh ne rechtliche grauzone, von daher...
quelle! wie gesagt, stumpf und aus alu. sieht echt toll aus. weicht aber etwas von dem link ab. aber nur minimal.

The German 29.12.2009, 17:27
Betreff: Re: Thugee Dolch

Wenn du dir unsicher bist dann schnapp dir die Daten des Dolchs und geh zur nächsten Polizeistation. Dann bist du auf jeden Fall auf der richtigen Seite.

azrael 29.12.2009, 17:44
Betreff: Re: Thugee Dolch

hab ich schon gemacht. war auf zwei polizeistationen. habe zwei verschiedene aussagen. tja...

Caitlin 30.12.2009, 13:55
Betreff: Re: Thugee Dolch

Gehe doch einfach zu einer 3. Polizeistelle.

Grüße von Ulrike

Cúchulainn 30.12.2009, 14:18
Betreff: Re: Thugee Dolch

Bei Polizei ist das so ne sache... die sind selber vom waffengesetz verwirrt. Als ich noch im Theater gearbeitet hatte musste ich wegen einer Produktion zur Polizei. Wir mussten hinter der Bühne mit Platzpatronen schießen um die Schauspieler auf der Bühne nicht zu gefährden. Laut Waffengesetz alles kein problem, da benutzung von Platzpatronen auf befriedetem Grund kein Problem ist. Aber mein Chef wollte auf Nummer sicher gehen. ich also hin, mit dem neuesten Waffengesetz und siehe da: keiner konnte mir eine klare Antwort geben. Als ich die dann darum bat mit mir das Gesetz durchzugehen holten die BEamten es herraus und was musste ich sehen? das war nicht mal das neueste...

Also kannst du auch zu 3 oder 4 stationen gehen... du wirst wohl kaum eine Antwort kriegen. Es sei denn du erwischst nen spezialisten. Meiner Meinung nach (achtung: Meinung! Ich üebrnehme keine Haftung) ist es kein Problem wenn das ding auf alu ist und stumpf! Ich sehe da garkein Problem, da alu nicht stabil ist und wenn du jemanden angreifen würdest wäre der schaden für dich wahrscheinlich verheerender Zwinkernder Smiley Und man darf ja fast alle arten von messer besitzen nur nicht in der öffentlichkeit tragen. Sonst wären diese Klingonenmesser mit der aufklappenden spitze auch nicht legal erwerbbar.

azrael 30.12.2009, 17:21
Betreff: Re: Thugee Dolch

mach mich nicht schlecht... den klingonendolch habe ich...

azrael 07.06.2010, 16:40
Betreff: Re: Thugee Dolch

ich habe rausgefunden das man diese art von dolchen katar nennt. konnte aber nichts darüber finden wie die rechtslage aussieht.

Propstar 07.06.2010, 16:58
Betreff: Re: Thugee Dolch

@ azrael : Ich hab diesen Dolch als Original Prop und als er damals mit der Post angekommen ist, gab es beim Zoll keine Probleme, obwohl ich auch schon andere Sachen zeigen mußte, die mit dem dt. Waffengesetz nur schwer vereinbar waren. Ich weiß nicht, wann die aktuellste Fassung des Gesetzes rausgekommen ist, aber bei meinem Import war das noch kein Problem.

azrael 07.06.2010, 17:39
Betreff: Re: Thugee Dolch

die sch... ist das die beschreibung im waffengesetz sagt: griff quer zur klinge sei verboten.
ich habe im waffenfachhandel nachgefragt. der verkäufer sage mir "das waffengesetz hier in deutschland ist großer mist. die, die sich das ausgedacht haben, hatten anscheinen überhaupt keine ahnung von irgendeiner waffe. vollidi...!"

genauso der blödsinn mit nunchakus. ich habe von meinem vater gelernt wie man damit umgeht(soft-nunchaku). wir haben richtig zusammen trainiert. später habe ich unter einem niederländischen kampfsportmeister weiter trainiert. mit dieser soft-variante kann man aufeinander eindreschen ohne das irgendjemand sich wehtut. aber seit 2006 sind auch die soft(schaumstoff)-varianten in deutschland verboten. bei der variante mit der man verletzungen zufügen kann, verstehe ich das und bin auch dafür. aber bei der schaumstoffvariante...grummel.

IndyfanBO 07.06.2010, 21:28
Betreff: Re: Thugee Dolch

Die Begründung ist das man damit jemanden erwürgen kann. Daher sind bei Sportveranstaltungen nur Nunchakus zugelassen die eine sogenannte Soll-Bruch-Stelle haben.

Da den Leuten die die Gesetze machen das zu kompliziert ist, werden einfach alle Nunchakus verboten.

Derselbe Quatsch auch bei Wurfsternen oder so...

Wer mal nach Österreich fährt und an nem Waffengeschäft vorbeikommt, der möge mir bescheid geben... Grinsender Smiley

azrael 07.06.2010, 21:43
Betreff: Re: Thugee Dolch

wenn ich jemanden würgen wollte hätte ich so auf anhieb 10 ideen. dann müste man alle seile, drähte, schals, seidentücher, handtücher, ketten und sogar hände verbieten.

Reling 07.06.2010, 22:25
Betreff: Re: Thugee Dolch

Das Waffengesetz wurde ja nicht mit Sicht auf den gesetzestreuen Bürger geändert, sondern um eine bessere Handhabe gegenüber Kriminellen und "Störenfrieden" zu haben.
Was diesen Katar angeht: ja sicher, wenn man will, gilt hier u.U. das Totalverbot von Stoßdolchen. Aber damit sind nicht historische Sammlergegenstände gemeint. Hier greift das Zauberwort von "sozial adäquatem Gebrauch".
Das Ding auf der Straße rumschleppen ist sicherlich nicht sozial adäquat. Aber es als Sammelstück zu erwerben und daheim an die Wand zu hängen schon.

IndyfanBO 07.06.2010, 22:42
Betreff: Re: Thugee Dolch

Zitat von azrael:
wenn ich jemanden würgen wollte hätte ich so auf anhieb 10 ideen. dann müste man alle seile, drähte, schals, seidentücher, handtücher, ketten und sogar hände verbieten.

Es geht um den Sinn des Geräts. Klar, mit nem Stuhl kann ich einen erschlagen, das ding ist aber, das der zum sitzen gemacht wurde. Das gleiche gilt für Waffen. Mit nem Küchenmesser kann ich wohl schlimmere Verletzungen zufügen als mit nem anderen Messer, aber das Küchenmesser ist für die Küche gemacht worden, und nicht zum Verletzen...

Das ist wohl der Unterschied, den die Herren die die GEsetze gemacht haben darin sehn...

Das ein Nunchaku von den Bauern damals als Dreschflegel benutzt wurde, zählt hier wohl nicht, also mit der aussage du brauchst das um dein Feld zu beackern kriegst du es wohl nicht durch... Grinsender Smiley

azrael 08.06.2010, 09:40
Betreff: Re: Thugee Dolch

und das ist es eben. der sinn eines soft-nunchacku ist reinenes training (konzentration, körperbeherschung, koordination, reaktion).
sinn des katar dolches (der volkommen stumpf ist und dazu noch aus zinn) ist es als deko-gegenstand zu dienen.
aber das ist wohl auslegungssache.