| MurdocXXL | 03.09.2009, 08:00 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung Bei mir wirds bei dem einen bleiben! Es sei denn, ich zieh einen größeren Lottogewinn an Land und/oder azuma macht für Besteller des ersten einen Sonderpreis ![]() Aber der der Stein ist echt Genial. Schöne arbeit. Die Urne fand ich auch schick..aber man kann nicht alles haben...leider |
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| Daniel | 03.09.2009, 09:02 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung Ich habe mir einen von reelart bestellt. (translucent) Bin mal gespannt. |
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| P.J. Jones | 19.09.2009, 15:24 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung hey jungs hier mein neustes prop der raiders temple dart. |
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| Dateianhänge: DSC00847.JPG (Dateigröße: 173,33 KB) DSC00862.JPG (Dateigröße: 269,78 KB) | |
| indiana ludwig | 03.10.2009, 15:22 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung hallo p.j.jones echt eine tolle samlung bin echt beindruckt genauso wie von dem grail knight painitinghttp://indy.mamo-net.de/attachments.php?action=attachment&id=3385 das ich von dir bekommen habe einfach nur toll danke noch mal |
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| P.J. Jones | 03.10.2009, 15:55 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung hi alex, gern geschehen. und danke für die netten worte. gruss p.j. |
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| P.J. Jones | 19.10.2009, 20:54 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung hey. es gibt sie wieder! durch veränderungen der klingen (1cm kürzer als der griff, spitze nur einseitig geschliffen) sind springmesser, wie dass von mutt, in deutschland wieder frei verkäuflich (ab 18). zu meinem: hersteller: haller, gesamtlänge: 21cm, preis: ca. 20euro. grüsse p.j. |
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| Dateianhänge: DSC00905.JPG (Dateigröße: 354,77 KB) DSC00904.JPG (Dateigröße: 416,00 KB) | |
| azrael | 19.10.2009, 21:09 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung schönes stück. irgendwo habe ich auch noch eins. aber mit einemblauen griff. da gefällt mir dein schwarzes schon eher. |
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| Cúchulainn | 19.10.2009, 22:07 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung coole sache! Wo hast du es her? Wenn die in der abgeänderten Form wieder erlaubt sind will ich auch wieder eins |
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| P.J. Jones | 19.10.2009, 22:48 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung @erik: also ich habs bei meinem örtlichem sofair, messer, outdoor...laden gekauft, aber die gibts auch hier: http://www.eknives.de/Springmesser/Haller-Stiletto-Springmesser-420-Kunststoff-schwar z::7668.html |
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| IndyfanBO | 19.10.2009, 23:06 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung Ich dachte die wären unter den neuen Waffengsetzen verboten? Ist das nicht auch ein Stiletto? Springmesser sind doch die mit der herausspringenden Klinge?!? |
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| azrael | 20.10.2009, 00:27 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung ich bin mir nun nicht ganz sicher, aber der waffenhändler meines vertrauen sagte mir das die springmesser verboten sind bei denen die klinge frontal herauskommt... aber nagelt mich nun nicht darauf fest. |
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| Cúchulainn | 20.10.2009, 09:57 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung Azrael hat soweit ich weiß recht. Frontale Springmesser sind verboten. Seitlich nicht! Wenn man mal den Katalog des deutschen HErstellers Böker durchblättert oder auf boker.de surft stolpert man über hunderte Springmesser die alle in Deutschland erlaubt sind... zumindest noch! ich selber habe von Böker oder besser dem zulieferer Magnum ein Stiletto das dank guter Klingengeometrie wie ein Springmesser zu öffnen ist aber keins ist: [edit:] und das messer benutze ich aufm MArkt als Arbeitsmesser... und als ich nem Polizisten ein paar Rosen abdornen sollte und es wie gewohnt mit einer Hand aufschnappen ließ meinte er auch nur "endlich mal ein sinnvolles messer" und wollte es sich auch holen. Der springende Punkt scheint der einseitige schliff und das seitlich aufklappen zu sein @P.J.: danke für den Tip! |
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| "Indy" Hans | 20.10.2009, 12:35 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung Bin da grad nicht ganz sicher (das Waffenrecht ist SO komplex das sich da manch Polizist selber nicht auskennt) aber ich meine ihr müsst da etwas vorsichtig sein. Wenn mich nicht alles täuscht hat das Verbot des Führens auch einen Passus wo es um eine Prozentale Breite der Klinge im Verhältnis zur Länge der Klinge geht. Ist die Klinge also sehr schmal im Verhältnis zur Länge (genaue Prozentangaben weiß ich grad nicht) dann ist das Messer immer noch vom Verbot des Führens betroffen. |
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| azrael | 20.10.2009, 12:42 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung ich hatte mal ein geniales prop. und zwar einen stoßdolch. so einen wie die tugge-krieger hatten als indy den stein durch das loch geworfen hatte, aufstand und sich umdrehte.leider unterliegen die auch dem waffengesetz, da muste das ding eben unschädlich gemacht werden... seufz |
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| IndyfanBO | 20.10.2009, 14:08 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung Zitat von "Indy" Hans: Bin da grad nicht ganz sicher (das Waffenrecht ist SO komplex das sich da manch Polizist selber nicht auskennt) aber ich meine ihr müsst da etwas vorsichtig sein. Wenn mich nicht alles täuscht hat das Verbot des Führens auch einen Passus wo es um eine Prozentale Breite der Klinge im Verhältnis zur Länge der Klinge geht. Ist die Klinge also sehr schmal im Verhältnis zur Länge (genaue Prozentangaben weiß ich grad nicht) dann ist das Messer immer noch vom Verbot des Führens betroffen. Ich hab das damals so verstanden, das alle Klingen die "versteckbar" sind als potenziell illegale Waffen eingestuft werden. Ein damaliges springmesser was ich hatte, hatte zwar diese Springfunktion, war aber klingentechnisch nicht weiter als die Klinge eines grossen Schweizer Taschenmessers, auch nur einseitig geschliffen... |
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| azrael | 20.10.2009, 14:27 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung bin heute an einen fachgeschäft für wafen vorbeigefahren... hätte ich nicht solche zahnschmerzen wäre ich reingegengen und hätte gefragt... nächstesmal. |
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| P.J. Jones | 20.10.2009, 17:44 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung jungs ich kann euch versichern die messer die ihr in deutschen internetshops oder waffenläden bekommt sind legal! dass heißt ihr dürft sie kaufen...mitführen ist was anders! (siehe schreckschusswaffen-->kaufen, ja ab 18, zum führen kleiner waffenschein nötig) gruss p.j. |
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| azrael | 20.10.2009, 18:27 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung ich glaube es dir ja. man steigt nur manchmal nicht ganz durch. ich bin ein fan von einhandmessern. also taschenmesser die man in eine hand nimmt und mit dem daumen öffnen kann. mein messerhändler sagte mir das der kauf und besitz in ordnung sind. aber das mitführen müsse man begründen können. mein grund ist das ich sehr dünne fingernägel habe und bei meinem schweizer messer brachen mir die nägel immer ab oder knikten zumindest ab, was weh tat. habe aber keine ahnung ob das bei einer polizeikontrolle stanthält. |
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| Cúchulainn | 20.10.2009, 18:55 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung wenn der polizist nett ist auf jeden fall! Ich brauche meins (siehe oben) als arbeitsmesser auf Markt... da arbeite ich ja aber auch nur samstags, aber das hat bisher noch kein schwein gestört |
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| Max | 20.10.2009, 19:06 |
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Betreff: Re: Meine Sammlung Der Besitzt ist aufjedenfall legal! Ich habe so ein auch allerdings sehr klein für den Schlüsselbund. Aufgrund des undurchsichtigen Waffengesetz haben die meisten Hänler solche Messer aus dem Programm genommen. Sie sind schwer zufind, aber auf jedenfall legal! Ich würde vorsichtig mit solchen Begründungen sein. Oft reichen die nicht aus! Ich hatte schonmal richtig ärger wegen sowas.. |
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