Barry | 10.01.2008, 03:36 |
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Betreff: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss Nabend. Ich hab gestern mal wieder in die Making offs der Filme reingeschaut und da fiel mir erneut auf, wie klasse ich den Webley Mark VI finde. Allein schon vom Aussehen her, der eckige Lauf und überhaupt. Hab gleich mal nach irgendwelchen Replikas etc. im Netz gesucht, die man ohne Probleme mit dem Zolle und für bezahlbares Geld bekommen kann. Nicht wirklich was gefunden, aber... Bin dabei über dieses Schätzchen hier gestolpert: Webley Mark VI Vll. hat ja jemand 200¤ über... ICH MÖCHTE AUSDRÜCKLICH BETONEN, DASS ICH MIT DEM LADEN DA NICHTS ZU TUN HAB! Dachte nur, ich enthalte eucht meinen Fund nicht vor, vll hat ja jemand interesse! Gute Nacht! |
Marc | 10.01.2008, 10:56 |
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Betreff: Re: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss Das ist NICHT teuer, in Anbetracht dessen was eine Replika kostet! Gruß, Marc |
Der Hundscheiter | 10.01.2008, 12:17 |
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Betreff: Re: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss Da brauchst du aber 'ne Erwerbsberechtigung, bei Schreckschussknarren ist das glaub ich jetzt der sog. "Kleine Waffenschein", kein Plan was das ist. Ansonsten aber wirklich schönes Gerät! |
Last Crusader | 10.01.2008, 14:09 |
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Betreff: Re: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss Den hatte ich vor einigen Wochen auch schon auf dem Schirm. Aber leider ist die Griffschale unten beschädigt und der Ring für die Fangschnur fehlt. Sonst hätte ich ihn evtl. genommen. Ich weiß nicht, wie oft das hier noch gesagt werden muss: Der Verkauf von Schreckschusswaffen, auch von ehemals scharfen Waffen, ist frei für Personen ab 18. Du darfst sie auf deinem befriedetem Grund besitzen. In diesem Fall braucht man wohl eine EWB weil kein Prüfstempel drauf ist. Den kleinen Waffenschein brauchst du, wenn du eine Gas-/ Signalwaffe in der Öffentlichkeit mitführen willst. Das heißt, zugriffs- und Schussbereit bei dir trägst. Den kleinen Waffenschein kann man bei der Polizei beantragen und jeder mit sauberem Führungszeugnis bekommt diesen in der Regel auch. |
5IC | 10.01.2008, 15:06 |
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Betreff: Re: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss Ich hab muslimische Vorfahren, ich wette ich bekomm keinen! ![]() |
Dark Hunter | 10.01.2008, 15:44 |
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Betreff: Re: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss Zitat: Ich hab muslimische Vorfahren, ich wette ich bekomm keinen! Ach die wurden für harmlos erklärt, sie schwingen eh nur übergroße Krummschwerter und lassen sich lässig mit jeder handelsüblichen S&M abknallen. ![]() |
Der Hundscheiter | 10.01.2008, 17:16 |
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Betreff: Re: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss Zitat: Der Verkauf von Schreckschusswaffen, auch von ehemals scharfen Waffen, ist frei für Personen ab 18. Du darfst sie auf deinem befriedetem Grund besitzen. In diesem Fall braucht man wohl eine EWB weil kein Prüfstempel drauf ist. Oh, das hab ich nicht gewusst. Ich hatte nen Jagdschein gemacht, damals als gerade das Waffengesetz geändert worden ist (vor 3 oder 4 Jahren), und da wurde das mit dem kl. Waffenschein erwähnt, deshalb hatte ich mich dran erinnert. |