Dark Hunter | 02.07.2008, 16:32 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Beim Summit in Berlin gab es auch keine Probleme und wir sind da auch an Polizisten vorbei gelaufen, inkl. einiger mit Gun im Holster. Ich denke das Kostüm kennen alle und keiner erwartet, dass du da was seltsames anstellst. Peitsche an sich fällt auch unter keine Waffengesetze, also ist es schnuppe. Kann eben nur sein, dass manche Sicherheitsleute in bestimmten Gebäuden bedenken haben und man sie mal wegschließen oder irgendwie mit etwas fixieren muss. |
Decan | 02.07.2008, 21:20 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Also auf jeden Fall bleibt es im freien und bin gespannt auf die Reaktionen am Wochenende... ![]() |
Decan | 03.07.2008, 18:26 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Na toll heute ein Anruf. "Wir brauchen Sie morgen und Montag Früh auf der Arbeit". Das Indy Gear Wochenende kann ich vergessen. Ich bin so sauer, eher trauig. Arbeit geht vor, na ja was soll man machen... ![]() ![]() ![]() |
Zwos | 03.07.2008, 20:30 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt?![]() ![]() |
Jens | 03.07.2008, 20:34 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Das ist natürlich echt schade. Aber Zwos hat recht ... das nächste Wochenende kommt bestimmt. Brötchenverdienen hat nun mal Vorrang; die einzige Alternative wäre, einen Job zu finden, bei dem man IndyGear tragen kann. ![]() |
Cúchulainn | 21.05.2009, 11:55 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? anderer thread geschloßen, daher hier die frage aus dem ursprünglichen peitschengruppenthread: Wie sieht es mit öffentlichen Grünanlagen aus? Wenn unser Grundstück zur Hälfte verkauft wird ist das whip-cracking nicht mehr möglich da nicht mehr genug platz ist. Weiß jemand ne gute ausweichmöglichkeit? wo ist es legal? |
JackSpade | 21.05.2009, 11:59 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Ich denk in Foren wirds leider kaum ANtworten geben auf die man sich 100% berufen oder verlassen kann. :-( Frag doch mal unverbindlich, wenn ein Sportplatz bei Dir in der Nähe ist, nach ob Du ausserhalb der sportlichen Trainingszeiten dort hin kannst. Bolzplatz oder so was vielleicht. Oder wenn Du nen Landwirt kennst der irgendwo ne Wiese hat kannst da auch mal nachhaken. Ich werds so machen wenn meine Peitsche da ist. Werd auch mal bei der Stadtverwaltung dann anfragen wegen tragen und benutzen in öffentlichen Grünanlagen. |
Robby | 22.05.2009, 00:09 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Generell ist das Cracken erlaubt und legal. Auf Privatgelände sowieso und auch auf öffentlichem Grund. Es geht primär nur um die Einhaltung der so genannten Ruhezeiten. Öffentliche Veranstaltungen sind wieder was anderes... Da gelten eigene Regeln. Aber da Peitschen laut deutschem Recht nicht in den Bereich Waffen und/oder gefährliche Gegenstände fallen - wie übrigens Grillbesteck und Spaten auch nicht... - greift da so ziemlich keine dieser Regelungen. Wenn aber ein privat engagierter Sicherheitsdienst per Definition das Hausrecht ausübt, kann der das Führen einer Peitsche verbieten. Oder eben den Zutritt verwehren. In Einrichtungen wie Bahnhöfen, Zügen, Parks, Grünanlagen etc. kann man seine Peitsche tragen, solange man lustig ist. Sie ist nichts anderes als Teil der persönlichen Bekleidung. Die Polizei kann einem das Ding durchaus abnehmen - das Recht hat sie. Zur Feststellung eines eventuellen Verstoßes gegen geltendes Recht. Aber nach spätestens 14 Tagen sollte man das gute Stück dann wieder haben, denn das BKA wird ein jeder PI das Waffenrecht um die Ohren hauen, und fragen, was die sich dabei gedacht haben. So viel dazu... Auf der anderen Seite (wie in dem anderen Thread auch ganz richtig gesagt) - wozu eine Peitsche in der U-Bahn tragen...? Mit dem Cracken ist das wieder eine andere Geschichte. Generell kann man jede öffentliche Fläche nutzen, um seinem Hobby nachzugehen. So lange man sich an die besagten Ruhezeiten hält, ist es definitiv keine Ruhestörung. Auch wenn jemand die Polizei ruft, um Anzeige zu erstatten... Kein Problem. So lange man die Ruhezeiten einhält... Okay, wenn jemand mit seinem Kinderwagen vorbeirollt, oder sich Tiere in der Nähe befinden, versteht es sich von selbst, dass man sich ruhiger verhält. Das Problem liegt - meiner Meinung nach - ganz woanders. Nämlich im "Gunshot". Ich habe es so oft gehört, und ich kann nicht sagen, wie sehr es mir zum Hals raushängt... A crack like gunshot! Als ob es das einzig Wahre und die einzige Möglichkeit wäre zu cracken. Es muss rummsen und krachen - sonst ist es nichts. Erstens die beste Methode, um eine Peitsche bald und sicher zu ruinieren, und zweitens der perfekte Grund, die Polizei zu rufen. Üblicherweise empfehle ich in einem solchen Fall eine (Schreckschuss!) Waffe. Platzpatronen machen ebenfalls einen Höllenlärm, man muss keine teure Peitsche kaufen, und lernen muss man auch nichts. Zum Abdrücken ist bekanntermassen niemand zu dumm. Okay, im Ernst... Wenn man einen dickeren Cracker aufzieht, und darauf verzichtet, jedes mal einen "Gunshot crack" zu haben, löst sich das Problem nahezu in Luft auf. Der Crack - der Knall - wird ein wenig leiser, nicht mehr so schneidend scharf und laut, und wenn man dazu noch weniger Schwung nimmt, wird aus einem lauten "Bang!" ganz schnell ein wesentlich verträglicherer, gedämpfter Crack. So geht man sämtlichen rechtlichen Problemen aus dem Weg, und tut nebenbei noch was für das Image des Whip Crackens. Ein riesiger, scharfer Knall wird niemanden dazu bringen, Deine Nähe zu suchen und zu fragen was Du denn da machst. Wenn man den Ball flach hält, stört man niemanden, und - ihr werdet sehen - die Akzeptanz in der Öffentlichkeit steigt unmittelbar. Eigentlich logisch, oder? Wer würde denn das Gespräch mit jemandem suchen, der im Park steht und Krach macht, das einem die Ohren schmerzen? Robby |
JackSpade | 22.05.2009, 03:50 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Der letzte Absatz Robby, sehr schön geschrieben. Trifft den Nagel auf den Kopf. Ich hab gestern Abend noch ne positive Antwort auf meine Anfrage bei einem Bekannten hier aus der Nähe bekommen das ich meine ersten Peitschenversuche, wenn sie dann da ist und ich auch die Zeit find, bei ihm auf dem Grundstück machen kann. Er hat auch gleich interessiert gefragt was das mit der Peitsche so auf sich hat...mal sehen ob ich den auch dafür begeistern kann. ![]() |
shortround | 31.10.2009, 11:36 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Ich habe den Thread nochmal ausgegraben, weil mich die Frage beschäftigt, ob ich meine Whip mit auf Reisen (genauer gesagt "Flugreisen") nehmen darf, um im Urlaub meinetwegen zu üben. Im Koffer liegend dürfte die ja eigentlich keine Gefahr darstellen... Oder kramen die mir am Flughafen dann den kompletten Koffer aus? Kann ja sein, dass ich ich dies hier überlesen habe, darum entschuldigt, dass ich evtl. diese Frage nochmal stelle. Ich würde ja Lao Che Airlines fragen, aber die können mich nicht ausstehen *g* |
mal | 31.10.2009, 12:24 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? nein! Im Koffer is kein Problem. Hab ich schon gemacht - fragt mich nicht warum ![]() |
Cúchulainn | 31.10.2009, 15:19 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Im hauptgepäck kein Problem! Im handgepäck ein anderer Schnack... Man kann das Gind imemrhin ohne Probleme als Schlagwaffe einsetzen und selbst der dümmste Zollbeamte wird das sehen. Also klare Sache. packs ins Hauptgepäck und dann gibbet keine Probleme... es sei denn im Land wo du hin willst gilt das Teil als illegale Waffe oder so... ![]() |
shortround | 31.10.2009, 17:10 |
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Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt? Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schon sehr weiter. Ohne Cracken im Urlaub... Jetzt wo ich so süchtig geworden bin, das geht ja mal gar nicht. |