Komplettes Thema anzeigen 15.11.2009, 20:44
JackSpade Abwesend
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Dabei seit: 18.04.2009
Wohnort: Bad Dürkheim


Betreff: Re: Mich nervt...!
Das mit dem am selben Tag einschicken, lass das mal von Deinem Anwalt prüfen bzw. frag da mal nach ob das in den diversen Fällen überhaupt rechtens ist.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. In einem Elektromarkt ein Gerät gekauft und als ich heimkam funktierte es nicht richtig. Ich bin dann wieder hingefahren und die wollten es einschicken.
Ich hab mich dann geweigert und mein Geld zurück verlangt.

Dem wurde nicht entsprochen mit der Begründung das in den aushängenden AGB, irgendwo ganz ganz klein und versteckt im Ausgangsbereich(!), stehen würde das der Kunde dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müsste und das heisst das ich das Gerät einschicken lassen müsste.

Ich hab mich dann umgedreht und zorning wie ich war über den Rechtschutz einen Anwalt angerufen. Bin dann gleich bei dem vorbei gefahren und der meinte das ich das Gerät vor Ort austauschen lassen kann oder mein Geld zurück verlangen kann und der Händler gucken muss wie er die defekte Ware repariert bekommt.

Ich bin mir nur nicht sicher ob das in allen Fällen möglich ist. Die deutsche Justiz ist ja bekannt dafür Hasenhaken zu schlagen.