Betreff: Re: Meine Sammlung
Zitat von "Indy" Hans:Bin da grad nicht ganz sicher (das Waffenrecht ist SO komplex das sich da manch Polizist selber nicht auskennt) aber ich meine ihr müsst da etwas vorsichtig sein. Wenn mich nicht alles täuscht hat das Verbot des Führens auch einen Passus wo es um eine Prozentale Breite der Klinge im Verhältnis zur Länge der Klinge geht. Ist die Klinge also sehr schmal im Verhältnis zur Länge (genaue Prozentangaben weiß ich grad nicht) dann ist das Messer immer noch vom Verbot des Führens betroffen.
Ich hab das damals so verstanden, das alle Klingen die "versteckbar" sind als potenziell illegale Waffen eingestuft werden. Ein damaliges springmesser was ich hatte, hatte zwar diese Springfunktion, war aber klingentechnisch nicht weiter als die Klinge eines grossen Schweizer Taschenmessers, auch nur einseitig geschliffen...