Betreff: Re: Erich von Däniken (Visonär oder Spinner)
@Jens: Sry, habe nicht richtig gelesen mit der Quellenkritik.
Weisst du sicher, dass das ein Ex- Mitarbeiter im Ruhestand war? (Was die Sache für mich nebenbei nicht aus den Angeln hebt)
Deinen Satz: "Eine gute Behauptung ist besser als ein schlechter Beweis" finde ich sehr gut!

Nochmal: Es geht doch bei dieser Thematik nicht darum, welchen Euro Betrag Herr Müller von Frau Mayerhuber als Schadensersatz im Sachverhalt XY nach BGB verlangen kann. Verstehst du was ich meine? "Man bzw. z.B. EvD" fragt sich einfach: Hätte es nicht so und so sein KÖNNEN? Niemand (kein vernünftiger Mensch) kann einem diese Thesen der Präastronautik 100%ig beglaubigen. Und das ist auch gar nicht Sinn und Zweck bzw. nötig. "Es
würde leicht einstürzen.." aber ist es noch nicht, oder?
"Tut mir leid, aber hier muss ich den Schwarzen Peter an die Befürworter der These zurückgeben - die haben die Beweislast" Hohes Gericht, ich plädiere für die Erfüllung des Tatbestandes der Bewislastumkehr nach § XY!

(Nur Spaß)...aber meine Frage: Wie erklärt sich das die klassische Archäologie? Gibt es von dieser Seite keine Erklärung / Auseinandersetzung mit dem Thema?
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mal editiert, das letzte Mal am 16.10.2009, 15:54 von Daniel.