Betreff: Re: mein erlebnis mit illegalen waffen oder auch der fleiß von polizisten
Naja ich weiß jetzt nicht, was ein Bajonett anderes ist, als eien Kriegswaffe und die ist schon mal verboten. Dann sind Stichwaffen mit einer Klingenlänge größer 12cm verboten (§42a WaffG). darunter fallnen auch die Einhandmesser.
Als historischer Darsteller hast du damit reichlich Trouble, deshalb auch lieber 2x informieren als einmal Stress und am Ende ist das teuere Replikat weg.
Natürlich kann man über den Sinn und Unsinn von Gesetzen dikutierne, nichts desto trotz, muss man sich an sie halten.
Und ich gebe dir Recht, dass ich natürlich auch mit nem Victorinox jemand abstechen kann. Aber jemand, der eines der verbotenen Messer besitzt, hat das sicherlich aus anderen Gründen, als einer mit nem "normalen" Taschenmesser. Oder benutzt du ein Butterfly beim Campen um dein Steag zu schneiden?
Also ich sehe da schon Grundlagen für diese Verbote.
Simon Kahnert
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mal editiert, das letzte Mal am 31.07.2009, 07:26 von Kahnert.