Betreff: Re: Tragen von Waffen beim Summit
@Hans
Zitat:Wobei ich mich dann aber doch schon ersthaft fragen muß warum es heißt das "Die zuständige Kreispolizeibehörde gem §42 II WaffG Ausnahmen vom Verbot nach §42 I WaffG zulassen kann"
Das ist einfach zu erklären. Die Mail von Mola war kein Antrag darauf eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Der muss in schriftlicher Form bei dieser Behörde gestellt werden. ;-)
@IndianaJonesJr1981
Schreib doch gleich hin welche Beamten das waren, am besten noch ihre Dienstnummern und Dienststellen. Redebedarf? Nein besteht nicht. Der hat sich durch Deine Äußerungen hier in diesem thread voll gedeckt und es gibt Sachen die muss man nicht todreden, auch wenns manchem Spass zu machen scheint.
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mal editiert, das letzte Mal am 27.06.2009, 16:54 von JackSpade.