Betreff: Re: Tragen von Waffen beim Summit
Man hätte die Angelegenheit von Seiten der Kreispolizeibehörde bestimmt auch kulanter handhaben können denke ich mal. Zumal ja extra angefragt wurde finde ich das schon ziemlich bedauerlich (auch wenn ich selbst keine Waffe habe). Aber wer fragt muss eben auch mit einer negativen Antwort leben können - sonst bräuchte man ja gar nicht erst fragen. Also sollte man sich vielleicht einfach damit abfinden und die Entscheidnugsorgane nicht dafür bepöbeln das sie ihre Arbeit gemacht haben. Wobei ich mich dann aber doch schon ersthaft fragen muß warum es heißt das "Die zuständige Kreispolizeibehörde gem §42 II WaffG Ausnahmen vom Verbot nach §42 I WaffG zulassen kann". Vielleicht liegt es an dem Wort KANN (also nicht muß) oder vielleicht fallen Anscheinswaffen nicht darunter. Aber das sind Spekulationen meinerseits.
Hans