Betreff: Re: Die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Adventurebilt Deluxe
Marc, auch wenn wir uns nicht persönlich kennen, sondern nur durch einen recht regen Henry-bezogenen Mailwechsel, kann ich, nach dem, was Du geschrieben hast, Deine Entscheidung nur voll und ganz nachvollziehen und gutheißen. Für mich persönlich bedeutet das wohl, dass ein eigener ABD von der Kategorie "eher unwahrscheinlich" in "ziemlich ausgeschlossen" gewechselt ist, aber das ist ja auch, was Du mit der Preiserhöhung erreichen willst: Dass die Nachfrage, und damit die Wartezeit, sich den vorhandenen Kapazitäten (inklusive Eurer verdienten Freizeit) anpasst. Und der Preis ist ja so ziemlich die einzige Stellschraube, die Du hast.
Zu der Anwaltsgeschichte: Bei so was könnt' ich auch 'nen Hals kriegen! Wenn ich richtig informiert bin, können doch aber beide Vertragsseiten von einem Geschäftsabschluss zurücktreten bevor es zum Vollzug gekommen ist. Kann man so 'nem Typen nicht einfach das Geld zurück überweisen und Ruhe ist im Karton? Ist zwar nicht die feine englische (reeßumer) Art, aber so einer hat's doch nicht anders verdient oder? Wenn er dann doch noch einen ABD haben will, kann er ja neu ordern und sich hinten anstellen... :-) Wahrscheinlich hat er dann Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Verzinsung, aber so schlimm kann's nicht sein. Ich habe den Zinssatz laut BGB nicht im Kopf, aber bei z.B. 5% wären das gerade mal 6,28 EUR für 1,5 Jahre. Ich glaube, das wär's mir wert, den Typen los zu werden. Gibt's hier nicht Anwälte im Forum, die das mal aufklären können?