Komplettes Thema anzeigen 19.05.2009, 21:21
Kanar Abwesend
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Dabei seit: 13.01.2007
Wohnort: Berlin


Betreff: Re: gerade gekauft und schon im eimer...
Rechtsanwalt brauchst du nicht...schmeiß denen einfach die Paragraphen: § 439 BGB Nacherfüllung, § 440 Satz 2 BGB Rücktritt vom KV und Anspruch auf Schadensersatz nach Fehlschlag es zweiten Versuchs der Nacherfüllung, sofern ein Schaden entstanden ist kann man SchEr. geltend machen. oder aber § 441 BGB Minderung des Kaufpreises.

Meißten zucken die schon wenn man mit dem ersten Paragraphen kommt... Zwinkernder Smiley