Betreff: Re: gerade gekauft und schon im eimer...
Wenn ich richtig verstand, wurden nun schon zwei Versuche zur Nacherfüllung der Kaufsache durchgeführt.
Wie die Nacherfüllung der Kaufsache stattfand ist egal (Reparatur oder Austausch) - die Nacherfüllung schlug fehl, damit hast Du nun einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung und/oder Schadensersatz.
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http://www.ihk-limburg.de/...istung.pdf
http://board.gulli.com/...-wandlung/