Komplettes Thema anzeigen 19.05.2009, 20:53
Das Brötchen Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 05.12.2008
Wohnort: Raum München


Betreff: Re: gerade gekauft und schon im eimer...
Wenn ich richtig verstand, wurden nun schon zwei Versuche zur Nacherfüllung der Kaufsache durchgeführt.

Wie die Nacherfüllung der Kaufsache stattfand ist egal (Reparatur oder Austausch) - die Nacherfüllung schlug fehl, damit hast Du nun einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung und/oder Schadensersatz.

Seite 4
http://www.ihk-limburg.de/...istung.pdf

http://board.gulli.com/...-wandlung/