Betreff: Re: Achtung Aufgepasst
Wenn man mal so über die Recht-Seiten im INet surft, stellt man fest, dass es sich hierbei immer wiede rum E.d hardy und Abercrombie and F. handelt.
Primär geht es wohl darum, die Markenpiraterie einzudämmen.
Tatsache ist, dass der Erschöpfungsgrundsatz ist in § 24 Abs. 1 MarkenG und § 17 Ans 2 UrhG sich nur auf EU- bzw. Länder innehrhalb der Europäischen Handelsabkommens bezieht.
In wie weit sich dies auf int. Recht bzw. sollte man unbedingt prüfen lassen.
Ich glaub ekaum, dass Todd's nen Hype macht, wenn jeman dhier seine Treter vertickt.
Simon Kahnert