Betreff: RE: Google.de mal ganz anders...
ach wenn man rechtlich gesehen was verkauft dann verliert man das Eigentum btw. den Anspruch gem § 433 I , II BGB von da her kann man Rechtschreibfehler nicht verkaufen UND verschenken es müsste da ein ODER stehen .. das aber nur mal so nebenbei ...

.. gniihihihihiihh :upsidown:
Noch nie hat ein X irgendwo, irgendwann einen bedeutenden Punkt markiert.
"Zehn - das X markiert den Punkt."