Komplettes Thema anzeigen 12.03.2009, 19:45
Betreff: Re: Zollwertgrenze ab Dez. `08 bei 150,- EUR
Durch UPS kann das also teuer werden:

http://www.zoll.de/...html#post8

Die Abfertigungsgebühr wird dagegen nicht von der Zollverwaltung, sondern von Speditionen, Kurierdiensten oder ähnlichen Dienstleistern erhoben, die üblicherweise die Zollabfertigung im Namen des Warenempfängers durchführen.
Diese Unternehmen stellen ihre Dienstleistung dem Empfänger, für den sie tätig geworden sind, in Rechnung. Sie haben dafür oft firmeninterne Beschreibungen (z.B. Abfertigungsgebühr), die darauf hinweisen, dass diese Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung stehen.
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