Komplettes Thema anzeigen 18.11.2008, 14:00
m.s Abwesend
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Dabei seit: 28.03.2008
Wohnort: Köln


Betreff: Re: marion feuerzeug und indy taschenmesser
Zitat von 5IC:
Mutts Messer wirst du glaub nach deutschen Recht gar nicht mehr kaufen dürfen. Waffengesetz und so.

Die Einfuhr und der Besitz eines Messers sollten (noch) kein Problem sein; das Führen von Waffen, also auch Messern, in der Öffentlichkeit sieht da anders aus.
Aus dem deutschen Waffengesetz:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn
das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.