Komplettes Thema anzeigen 22.10.2008, 01:38
Chris.Jones Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 07.03.2007
Wohnort: Berlin


Betreff: Re: Interessante Angebote bei ebay
Zitat:
Der Urheber dieser Karte hat sie anscheinend an irgendwen in den USA verkauft und damit seine Rechte an dem speziellen Stück abgegeben. Wenn ich ein Bild von jemandem erstehe, gehört es mir

Falsch

Man erwirbt lediglich das Eigentumsrecht. Das Urheberrecht bleibt bei dem Künstler. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Man kann alles verkaufen, Nutzungsrechte, Eigentumsrechte...usw. Die Gestaltet Karte bzw. das Design ist und bleibt Eigentum des Schöpfers.