Komplettes Thema anzeigen 20.10.2008, 17:35
Last Crusader Abwesend
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Betreff: Re: Todd's Boots
Meine Angaben stammen ebenfalls aus erster Hand. Sind allerdings schon ein paar Monate alt. Hab gerade diesbezüglich eine Mail an mein Postzollamt geschrieben und folgendes kam zurück:

Sehr geehrter Herr

bezüglich ihrer Anfrage können wir im Moment noch keine genauen Angaben machen, ob der sich im Dezember diesen Jahres auf 150 Euro anhebende Zollfreibetrag nur auf die Zollgebühren oder auch auf die Einfuhrumsatzsteuer bezieht. Wir bitten um Verständnis, dass diese Information erst in Kürze verfügbar sein wird.

MfG


Hilfloser Smiley Hä?

Aber ich ahne schon, was kommt. Und zwar, dass die Version von Daniel stimmt. Und zwar aus folgendem Grund:

In Deutschland gibt es diesen merkwürdigen Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteur. Andere Länder bezeichnen es immer als Mehrwertsteuer, die nicht als Einfuhrgebühr gilt. Allerdings sind die Zollbestimmungen in der ganzen EU gleich, deswegen glaube ich nicht, dass es in D eine Ausnahme geben wird. In allen anderen EU-Ländern bleibt die Zollgrenze wohl bei 22 EUR.
Das sprich dafür, dass der Freibetrag lediglich für dieZollgebühren gilt. ? ? ?

Offenbar ist der deutsche Zoll selber nicht sicher, wie die Anhebung zu bewerten ist. Daher wohl auch die widersprüchlichen Aussagen.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, das letzte Mal am 21.10.2008, 23:06 von Last Crusader.