Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Prinzipiell wirst du mit Schwertern bei der Polizei immer Probleme haben. Bei scharfen Schwerter ist auch defintiv das führen in der Öffentlichkeit verboten. Besitz nur ab 18 Jahren im "befriedeten Besitztum", also dem eigenen Grund und Boden erlaubt. Prinzipiell stimmt das was Indy hans sagt. Hat der andere auch ein Schwert... Aber trotzdem hättest du dich für Notwehr mit Todesfolge zu verantworten... Lieber Feuer schreien wenn einer mit Schwert auf dich zu kommt und nimm die Beine in die Hand! Aber glücklicherweise sind wir nicht unsterblich und in einen immerwährenden Kampf verstrickt bis nur noch einer von uns übrig ist!
Selbst bei stumpfen Schaukampfschwertern kann es Probleme mit der Polizei geben. Man muss denen dann irgendwie klar machen, dass es sich nur um ein "Sportgerät" handelt. Übrigens muss man sich speziell gegen Unfälle im Umgang mit gefährlichen Sportgeräten zusatzversichern! Fehlt dir mal plötzlich ein Finger übernimmt die Kasse sonst keine Kosten! Und bei Schaukämpfen sollten grundsätzlich Helm und Plattenhandschuhe pflicht sein! Auch ein zertrümmerter Finger macht keinen Spass mehr! Waffen sind nunmal keine Spielzeuge! Dies ist eine Lektion im lai-do. Führe dein Holzschwert(Boken) mit der gleichen Achtung und Sorgfalt wie ein echtes Schwert! Daran sollte man sich wirklich halten! Auch eine Softair ist, trotz der Plastikkugeln, eine Schußwaffe und kann Menschen verletzen!
Nur mal so zur Info was ich besitze:
2 Luftgewehre unter 7,5 Joule
2 Luftpistolen unter 7,5 Joule
3 Schreckschußwaffen
Ein echtes aber deaktiviertes Mausergewehr K98 (das Repetiersystem wurde entfernt)
Diverse Messer und Schwerter
Bevor ich eine Waffe gekauft habe, habe ich mich immer bezüglich Waffengesetz schlau gemacht!
Übrigens wird das abfeuern einer Schreckschußwaffe zu Sylvester durch die Polizei nur "stillschweigend geduldet"! Erlaubt ist es nicht! Auch hier kann es, so die Polizei will, zu Problemen kommen!
Grüße Jack Black