Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Wobei wieder jedes Rechtsgut (Leib, Leben, Ehre, Freiheit, Besitz) Notwehrfähig ist (jedenfalls in der Theorie). Aber das würde jetzt zu weit führen.
Edit: Die ist jedenfalls die definition von Notwehr:
Notwehr ist DIE Verteidigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Gegenwärtig heißt dabei:
-Unmittelbar bevorstehend,
-gerade in der Ausführung oder
-noch nicht beendet.
Erforderlich bedeutet:
- Notwendig und geeignet den Angriff zu beenden,
- DAS Mittel wählen, welches den Betroffenen am wenigsten belastet
Verteidigung bedeutet:
- keine Angriffsprovokation darf vom Verteidiger begangen werden
Hans
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mal editiert, das letzte Mal am 03.09.2008, 22:24 von "Indy" Hans.