Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Richtig, Verhältnismäßigkeit ist das Zauberwort. Wobei in einer Notwehrsituation jedes Mittel recht ist um diese gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren, solange verhältnismäßig. Wie gesagt, wenn jemand unbewaffnet vor dir steht und dein Geld will und du ziehst dein schwert und spielst Highlander, dann könnts echt eng werden
Ist man jedoch in einer Notwehrsituation in der man aufgrund der enormen emotionalen Lage die Grenzen der Notwehr überschreitet wird das Strafmaß deutlich milder ausfallen. Aber damit müssen sich dann die Gerichte und Anwälte rumärgern
Am Besten erst gar keine Waffen mitnehmen, sondern seinen Körper zur Waffe machen