Komplettes Thema anzeigen 03.09.2008, 21:25
Micha Abwesend
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Dabei seit: 18.07.2008
Wohnort: Mering (bei Augsburg)


Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Zitat von Dark Hunter:
Zitat:
3. für das Führen der Gegenstände, wenn berechtigtes Interesse besteht

Wie weit dehnbar ist das denn? Ich mein mich nachts auf dem Heimweg wehren zu können, sehe ich ja auch als berechtigtes Interesse und wer weiß, ob ich nich unterwegs wo was mal rasch abschnippeln will (geht nix, über geklaute Rosen am Gartenzaun) Zwinkernder Smiley


Wie oben beschrieben hat der Gesetzgeber definiert wie weit das berechtigte Interesse dehnbar ist: Brauchtumspflege, Sport, Berufsausbildung oder allgemein anerkannter Zweck. Und die Verteidigung mit einem Springmesser oder das Abschnippeln von Rosen damit ist wohl kaum ein anerkannter Zweck. (Verteidigen geht auch mit nem Holzknüppel und Rosen kann man abreissen Grinsender Smiley )