Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Zitat:3. für das Führen der Gegenstände, wenn berechtigtes Interesse besteht
Wie weit dehnbar ist das denn? Ich mein mich nachts auf dem Heimweg wehren zu können, sehe ich ja auch als berechtigtes Interesse und wer weiß, ob ich nich unterwegs wo was mal rasch abschnippeln will (geht nix, über geklaute Rosen am Gartenzaun)
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mal editiert, das letzte Mal am 03.09.2008, 19:00 von Dark Hunter.