Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Wenn ich ergänzend hinzufügen darf (nur um es zu erklären).
"Führen" bedeutet: Die tatsächliche Gewalt über eine Schuss- oder sonstige Waffe oder Gegenstand außerhalb des befriedeten Besitztums, Geschäftsbereichs oder der Wohnung auszuüben. Mit anderen Worten: "Dabei haben und sofort drauf zugreifen können".
Hans