Komplettes Thema anzeigen 03.09.2008, 16:43
Micha Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 18.07.2008
Wohnort: Mering (bei Augsburg)


Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Grund für das Verbot des Führens von Einhandmessern war, dass der Gesetzgeber festgestellt hat, dass seit dem Verbot von Butterflymessern viele Straftaten mit Einhandmessern verübt wurden. Treffen tuts wieder die, die das Messer nur so dabei hatten und nicht in der Absicht Blödsinn damit zu machen.