Betreff: Re: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Erstmal schönen Dank für die ausführliche Information.
sei doch bitte so gut und Antworte noch auf meinen Antwortpost in besagtem anderen Thread.
Bei den Springmessern / Klappmessern gibt es noch eine Prozentangabe für die Klingenbreite (ich meine 20% der Länge). Ist die UNTERschritten gilt ein Verbot - ansonsten nur bei DEN Springmessern die nach vorne aus dem Griff schnellen.
korrigiere mich bitte sollte ich falsch liegen.
Hans
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mal editiert, das letzte Mal am 03.09.2008, 16:21 von "Indy" Hans.