Betreff: Waffenrecht: Was darf man tragen?
Hi, da in einem anderen Thread die Diskussion aufkam, ob man das Messer von Mutt besitzen oder führen darf schneide ich einmal grob das Thema neues Waffenrecht an, da dieses Gesetz eh dazu verdammt zu sein scheint ständig vom Gesetzgeber verändert zu werden.
Hier also grob die aktuelle Waffenrechtslage:
scharfe Schusswaffen: Besitz mit Waffenbesitzkarte, Führen mit Waffenschein, sonst je ein Vergehen
Schreckschuss/Gaspistole: Besitz ab 18, Führen mit kleinem Waffenschein (Besitz unter 18 Ordnungswidrigkeit,
Führen ohne kl. WS Vergehen)
Faustmesser, Butterfly, Springmesser: Verbotener Gegenstand, für Besitz und Führen je ein Vergehen
Bei einem Stilett ist die Rechtslage momentan nicht eindeutig. Das Waffengesetz spricht nur von Waffen, die dazu geeignet sind, die Angriffs oder Abwehrfahigkeit des Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Das trifft für ein Stilett unweigerlich zu. es ist aber weder ein verbotener Gegenstand, noch bedarf es der Erlaubnis. Einige Städte haben jedoch trotzdem ein Verbot des Führens von Stilett etc. ausgesprochen. Ergo, ab 18, aber regional unterschiedlich.
WICHTIG: Das ganz neue Waffengesetz verbietet ebenfalls das Führen von sog. Einhandmessern (die die es in jedem Aldi gibt zum Campen gibt)
Als Gesetzeslücke hat sich jedoch ergeben, dass das Führen wieder erlaubt ist, wenn man einen Zweck nachweisen kann. (man gibt zum Beispiel an man braucht es für die Brotzeit, oder man geht gerade zum Campen etc.)
Ich hab so ein Messer grundsätzlich in meiner MK VII. Wenn einer fragt, ich geh grad campen
Alles in allem ist das Waffengesetz ein recht schwierig zu deutendes Gesetz mit vielen Anlagen und Auslegemöglichkeiten.
Vielleicht sollte ich mir mal wieder die Mühe machen mich genauer in das Gesetz einzulesen. (als ob ich in den letzten Jahren nicht schon genug Gesetze und deren Änderungen gelesen hätte

)
Gruß, Micha