Betreff: Re: Kennt eigentlich jemand die Super8-Fassung von "Raiders"?
Du begehst die (Un-)Rechtshandlung bzw. -verletzung in deinem Heimatland, d.h. das Recht dieses Ortes ist anwendbar - so geregelt jedenfalls afaik im Internationalen Privatrecht (Deutschland: EGBGB).